GDK will Elektronisches Patientendossier zentralisieren
Das Elektronische Patientendossier soll zentral und aus einer Hand gesteuert und finanziert werden. Der dezentrale Weg hat sich nicht bewährt, stellt die Gesundheitsdirektorenkonferenz fest. Die acht aktuellen Anbieter sollen sich zusammenschliessen.
Diese Lösung schlägt die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) in der Vernehmlassung zu den Bundesratspläne für die Weiterentwicklung des Elektronischen Patientendossiers (EPD) vor. Die umfassende Revision des Bundesgesetzes über das EPD biete die Gelegenheit, die Schwächen des aktuellen dezentralen Modells zu beheben, teilte die GDK am Montag mit.
Elektronisches Patientendossier kaum bekannt
Das EPD sei immer noch zu wenig bekannt und verbreitet. Der Bund müsse die Führungsrolle übernehmen. Als Lösung stellt sich die GDK ihren Angaben zufolge ein System mit einem einheitlichen nationalen Betriebsinstrument mit kantonalen oder regionalen Vollzugsstellen vor.
Sollte der Bund am dezentralen Modell festhalten, müssten die Aufgaben und Kompetenzen der Anbieter klarer definiert werden, verlangt die GDK. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats soll der Bund für die Weiterentwicklung des Patientendossiers aufkommen, während die Kantone mindestens einen Anbieter auf ihrem Gebiet finanzieren.
Das sei keine klare Aufgabenteilung, befindet die Konferenz. Zu unklar bleibt ihr unter anderem, wer über die Weiterentwicklung des EPD entscheidet. Die Notwendigkeit der Weiterentwicklung bestreitet sie hingegen nicht.
Pflicht für Elektronisches Patientendossier
Unterstützung findet der Bundesratsvorschlag, dass jeder Mensch in der Schweiz automatisch und kostenlos ein EPD erhält, wobei Widerspruch möglich ist. Das habe sich im Ausland bewährt. Umsetzungsfragen seien noch offen, schreibt die GDK. Die Pflicht zur Verwendung des EPD bei ambulanten Leistungen begrüsst die Konferenz.
Das EPD müsse schnell verbreitet werden. Die GDK verlangt von den Kantonen deshalb, dass sie etwa Spitäler, Pflegeheime und Geburtshäuser daran erinnern, dass für sie bereits eine Pflicht zum Anschluss an das EPD gilt.