Gefängnisstrafen für Eltern eines IS-Kämpfers
Das Bundesstrafgericht verurteilte die Eltern eines IS-Kämpfers zu bedingten Haftstrafen wegen finanzieller Unterstützung ihres Sohnes.
Das Bundesstrafgericht hat die Eltern eines IS-Kämpfers wegen der finanziellen Unterstützung des Sohns zu bedingten Gefängnisstrafen verurteilt. Es sprach das Ehepaar des Verstosses gegen das Verbot der Terrormilizen Al Kaida und Islamischer Staat schuldig.
Die Mutter des jungen Dschihadisten erhielt wegen Unterstützung der Terrormiliz 20 Monate Gefängnis bedingt mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. Den Vater verurteilte das Gericht bei gleicher Bewährungsfrist zu acht Monaten Freiheitsentzug bedingt.
Die Bundesanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen von 24 respektive 18 Monaten verlangt. Die Verteidigung plädierte auf Freisprüche. Das Urteil kann an die Rekurskammer des Bundesstrafgerichts weitergezogen werden.
60'000 Franken zwischen 2016 und 2019
Die Gerichtskosten von 75'000 Franken auferlegte das Gericht dem Ehepaar nur teilweise. Die Mutter, eine 60-jährige schweizerisch-spanische Doppelbürgerin, muss 12'000 Franken übernehmen. Der Vater, ein Schweizer von 70 Jahren, muss dem Bund 13'000 Franken abliefern.
Der Sohn war 2015 zum Islamischen Staat (IS) nach Syrien gereist. Die Eltern sandten ihm gemäss Anklage zwischen 2016 und 2019 über 60'000 Franken.
Die letzten Zahlungen von 40'000 Franken überwiesen sie, als der Mann, seine Frau und die gemeinsame Tochter in kurdische Gefangenschaft geraten waren. Er hält sich noch im Ausland auf. Auch gegen ihn wird ein Verfahren eröffnet.
Mutter glaubte an Zwangsreise ihres Sohnes
Bei der Abreise habe ihr Sohn erklärt, dass er in die Ferien fahren wolle und «eingeladen» sei, sagte die Frau vor Gericht. Sie hatte gemäss ihren Aussagen damals keine Veränderung in seinem Verhalten festgestellt, ausser dass er kein Schweinefleisch mehr ass und in die Moschee ging. Nach ihrer Ansicht sei der Sohn zu der Reise gezwungen worden.
Anfänglich hätten Mutter und Sohn regelmässig telefoniert, später immer seltener. Nach einer gewissen Zeit habe der Sohn gesagt, dass er nach Hause kommen wolle. Zusammen mit seiner Familie.
Der Gerichtspräsident konfrontierte die Frau mit Abschriften von Mitteilungen, in denen der Sohn davon spricht, sich in der Schweiz in die Luft zu sprengen. Er zeigte ihr auch Fotos von dem jungen Mann als IS-Kämpfer.
Mutter verteidigt Zahlungen an Sohn
Als Grund für die Zahlungen beharrte die Mutter darauf, dass sie ihren Sohn habe unterstützen wollen und nicht Syrien oder den Krieg. Sie zeigte sich überzeugt, dass es sich beim Foto als Kämpfer um eine Fälschung handelt.
Das Gericht befragte zudem eine Frau, die im Mai 2017 einen Briefumschlag mit 3000 Franken ausgehändigt erhielt. Die Zeugin bestätigte dem Gericht, dass ihr das angeklagte Ehepaar den Umschlag am Bahnhof von Payerne VD übergeben hatte.
Sie habe da mitgemacht, um jemandem behilflich zu sein und ohne zu wissen, worum es eigentlich ging. Die Frau wollte jedoch nicht sagen, wem sie damit einen Dienst erwies. Sie sagte, sie habe Angst um sich und ihre Familie. (Fall SK.2024.4)