Gegen Schutz-Kürzung der Freiberger Pferde zugunsten anderer Rassen

Keystone-SDA
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Bern,

Züchter und der Kanton Jura fordern, dass die Beiträge für Freiberger nicht sinken, wenn einheimische Nutztierrassen mehr unterstützt werden.

Ramiswil Freiberger Thal
Freiberger Pferde. (Archivbild) - Nau/ Werner Rolli

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beiträge für die Freiberger sollen weiterhin nicht sinken.
  • Auch wenn andere einheimische Nutztierrassen mit grösseren Beiträgen unterstützt werden.
  • Das fordern Züchter und der Kanton Jura.

Gefährdete einheimische Nutztierrassen sollen analog zu Freiberger Pferden unterstützt werden, ohne dass die Beiträge für die Freiberger sinken. Das fordern Züchter und der Kanton Jura in ihrer Vernehmlassungsantwort zu einer neuen Verordnung des Bundes. Die Vernehmlassungsantwort des Freiberger-Zuchtverbandes übergab der Präsident des Zuchtverbandes am Montag persönlich an den Direktor des BLW, Christian Hofer. Der Präsident des Zuchtverbands ist der SVP-Nationalrat Albert Rösti.

Albert Rösti
Ex-SVP-Präsident Albert Rösti. - Keystone

Die Verordnung, die auf parlamentarische Vorstösse zurückgeht, will eine Erhaltungsprämie für kritische oder gefährdete Schweizer Rassen einführen. Die Prämie soll pro Nutztier ausbezahlt werden, ähnlich der Prämie, die heute für Freiberger Pferde ausbezahlt wird. Sie sollen künftig auch mit dieser Massnahme gefördert werden, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vorschlägt.

Dies geschieht durch eine «leichte Umschichtung der Mittel aus der klassischen Zuchtförderung, von rund 3 Millionen. Das entspricht fast 10 Prozent des Beitrags für die Zucht». Das erklärte Florie Marion, Sprecherin des BLW, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Freiberger einzige «einheimische» Pferderasse

Da neu mehr gefährdete Rassen unterstützt werden, sinkt die Erhaltungsprämie für die Freiberger. Im Jahr 2021 wurden für die Erhaltungsprämie für die Freiberger 853'000 Franken aufgewendet. Laut einer Schätzung sind es in Zukunft 320'000 Franken, wie das BLW weiter mitteilte.

Freiberger sind die einzige in der Schweiz heimische Pferderasse. Mit der Verordnung wäre für die Züchter das Überleben der Freiberger stark gefährdet. Sollte die Verordnung in ihrer jetzigen Form vom Bundesrat verabschiedet werden, würde dies laut dem Freiberger-Zuchtverband folgendes bedeuten. Die Prämie für Freiberger würde halbiert und die Anzahl prämienberechtigter Pferde um zwei Drittel reduziert.

Das jurassische Parlament unterstützt die Züchter und verabschiedete kürzlich einstimmig eine Resolution. Darin wird festgehalten, dass der Kanton Jura nicht gegen Beiträge für alle bedrohten Arten ist. Aber die Mittel müssten gesamthaft erhöht werden, um die Prämien für die Freiberger auf dem gleichen Niveau zu halten.

Diese Ansicht vertritt auch der Schweizerische Bauernverband: Auch er möchte, dass das Budget für die geplante Förderung gefährdeter Nutztierrassen erhöht wird. Jedoch, ohne dass bereits bestehende Förderprogramme, wie dasjenige für Freiberger Pferde, darunter leiden müssen.

Die Freiberger wurden schon öfters «verteidigt»

Es ist nicht das erste Mal, dass die Züchter und die jurassischen Behörden auf die Barrikaden steigen. Sie verteidigen, die bereits in der Vergangenheit infrage gestellte Unterstützung des Bundes für «ihr» Pferd. Regelmässig sind in den letzten Jahren Bundesräte zum Marché-Concours in Saignelégier gekommen, um sie zu beruhigen.

Anlässlich der Veranstaltung im Jahr 2000 hatte der damalige Wirtschaftsminister Pascal Couchepin die Nachricht von der Einführung einer Prämie verkündet. Diese jährliche Subvention sollte damals die von der Armee gezahlte Wachprämie teilweise kompensieren. Diese war Mitte der 1990er Jahre abgeschafft worden.

Die sogenannte Tierzuchtverordnung ist Teil des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2022. Darin sind 22 Verordnungen - 18 des Bundesrates, drei des Wirtschaftsdepartements und eine des BLW - enthalten.

Sie werden voraussichtlich im November 2022 vom Bundesrat verabschiedet. Die neuen Bestimmungen sollen grösstenteils am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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