Gehörlosenbund pocht auf Gebärdensprachegesetz

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Bern,

Der Schweizerischen Gehörlosenbund will die Gebärdensprache rechtlich anerkennen. Damit soll der Diskriminierung von Betroffenen entgegengewirkt werden.

Eine Frau spricht Gebärdensprache. (Symbolbild)
Eine Frau spricht Gebärdensprache. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweizer Gebärdensprache soll rechtlich anerkennt werden.
  • Eine Änderung lediglich der Verfassung führe nicht zu konkreten Verbesserungen.

Für die umfassende Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen braucht es laut dem Schweizerischen Gehörlosenbund (SGB) unbedingt ein eigenes Bundesgesetzes. Die Betroffenen seien immer wieder Diskriminierungen ausgesetzt. Eine Änderung lediglich der Verfassung führe nicht zu konkreten Verbesserungen.

Die rechtliche Anerkennung sei nicht zwingend eine Voraussetzung für die Förderung der Anliegen von gehörlosen und hörbehinderten Menschen in der Schweiz, hatte der Bundesrat im September 2021 in einem Bericht festgehalten.

Bestehende Rechtsgrundlagen sind lückenhaft

Demgegenüber hielt der Gehörlosenbund am Montag in einer Mitteilung fest, die bestehenden Rechtsgrundlagen seien lückenhaft und deckten die Alltagsbereiche von gehörlosen und hörbehinderten Menschen nur ungenügend ab. Nur ein Gebärdensprachegesetz werde es ermöglichen, die Gebärdensprache und die Kultur von gehörlosen Menschen in der Schweiz anzuerkennen.

Darauf basierend könnten dann Massnahmen vorgeschlagen werden, wie das Recht dieser Menschen auf Information, Kommunikation, Arbeit, Gesundheit, Bildung und Kultur abgedeckt werden könnten. Dies sei der einzige Weg, die Gehörlosengemeinschaft «endlich als echte kulturelle Minderheit mit eigener Sprachidentität anzuerkennen».

Ein eigenes Gesetz wäre zwar gemäss der Mitteilung neuartig für die Schweiz. SGB-Präsidentin Tatjana Binggeli ruft indes in Erinnerung, dass andere europäische Länder wie Schottland oder Island bereits erfolgreich nationale Gebärdensprachengesetze umgesetzt haben.

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