Gericht: Kein Medienzugang zu Dokumenten zum Steuerstreit

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Stadt St. Gallen,

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, das Finanzdepartement müsse keine Dokumente zum Steuerstreit an Medien freigeben. Der Grund: Aussenpolitik.

Das Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen.
Das Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Finanzdepartement muss keine Dokumente zum Steuerstreit an Journalisten weitergeben.
  • Das Gericht begründet aus Schutz vor ausserpolitischen Interessen.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) muss vorläufig keine Dokumente zum Strafverfahren des Schweizer Bankers Raoul Weil sowie zu Berichten in diesem Zusammenhang an einen SRF-Journalisten herausgeben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Das Bundesverwaltungsgericht folgt mit dem am Dienstag publizierten Urteil einer Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).

Von SRF-Journalist beantragt

Der Journalist des Schweizer Fernsehens hatte die Unterlagen im Rahmen einer Recherche für einen Dokumentarfilm über den ehemaligen UBS-Manager Raoul Weil beantragt. Weil wurde in den USA im Jahr 2014 vom Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung freigesprochen.

Die Behörden lehnten die Herausgabe mit der Begründung ab, dass die aussenpolitischen Interessen und die internationalen Beziehungen der Schweiz mit den USA bei einer Veröffentlichung beeinträchtigt würden.

Verfahren noch nicht abgeschlossen

Wie aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht hervor geht, bezog sich das Finanzdepartement insbesondere auf die Verfahren der Banken der Kategorie 1 in den USA, die noch nicht alle abgeschlossen seien. Zu dieser Kategorie zählen äusserst grosse Banken, gegen welche die USA wegen des Verdachts auf Verstösse gegen US-Gesetze ermittelten. Aber auch in anderen Kategorien seien die Fälle noch nicht bereinigt worden.

Wie bereits das EFD und der EDÖB kommt auch das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, die Offenlegung der verlangten Dokumente könne ein ernsthaftes Risiko für die internationalen Beziehungen mit den USA schaffen.

Zum aktuellen Zeitpunkt sei ein intaktes Verhältnis höher zu gewichten als das Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz. Aus diesem Grund sei es zulässig, den Zugang zu den Dokumenten aufzuschieben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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