Kündigung einer Botschafterin war rechtens
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Kündigung der Schweizer Ex-Botschafterin in Venezuela bestätigt. Die Frau arbeitete von 2013 bis 2015 in Caracas und wurde wegen Verletzungen der Berufspflichten in die Schweiz zurückberufen und gekündigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweizer Botschafterin in Venezuela hatte in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt 69 Ferientage mehr bezogen, als sie berechtigt gewesen wäre.
- Deshalb wurde sie gekündigt.
- Das Bundesverwaltungsgericht befindet diese Kündigung als rechtens.
Wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor geht, hat die Gekündigte in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt 69 Ferientage mehr bezogen, als sie berechtigt gewesen wäre.
Zudem hatte sich die Frau Flüge in die Schweiz als Spesen vergüten lassen, ohne dass diese einen Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit hatten. Ebenso führte die Botschafterin Mittagessen mit ihrem Ehemann auf ihrer Spesenabrechnung auf. Wie das Bundesgericht festhält, durfte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Verfehlungen im Gesamten als schwer bezeichnen. Aufgrund der Position der Botschafterin und ihrer Verantwortung habe das EDA von ihr ein mustergültiges Verhalten erwarten dürfen.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.