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Gericht: Trotz Vorstrafen erneut sexuelle Übergriffe auf Jugendliche

Keystone-SDA
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Zürich,

Ein 62-jähriger Mann steht wegen wiederholter sexueller Übergriffe auf Jugendliche vor dem Bezirksgericht Zürich.

Bezirksgericht Zürich
Ein 62-jähriger Mann muss sich vor dem Bezirksgericht Zürich wegen wiederholter sexueller Übergriffe auf Jugendliche verantworten. (Archivbild) - Keystone

Während Jahren soll ein heute 62-jähriger Mann immer wieder sexuelle Übergriffe auf junge männliche Jugendliche verübt haben. Am Dienstag stand er wegen sechs Fällen vor dem Bezirksgericht Zürich. Das Urteil wird am späten Nachmittag eröffnet.

Mehrmals wurde der Mann bisher einschlägig verurteilt und bestraft. Mehrmals erhielt er ein Verbot jeglicher Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen. Immer wieder delinquierte er von Neuem. Dies gar, während das aktuelle Verfahren bereits lief.

Taktik des Beschuldigten

In diesem geht es um sechs Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Dabei ging er stets gleich vor: In einem Zug setzte er sich neben einen sehr jung wirkenden Jugendlichen und legte seine Jacke so über sich selbst, dass auch der Schoss des Sitznachbarn bedeckt war. Unter diesem Sichtschutz langte er hinüber.

Laut Anklage streichelte er jeweils den Oberschenkel des Knaben und liess dann seine Hand in Richtung von dessen Genitalien wandern, bis sie vom Opfer weggestossen wurde. In einem Fall habe er in die Hose des Knaben gegriffen, der vor Schreck und Ekel starr und wehrlos gewesen sei. Damit habe er sich der Schändung schuldig gemacht.

Verteidigung und Anklage

Vor dem Bezirksgericht stellte der beschuldigte Familienvater diesen Übergriff in Abrede. Er räumte jedoch ein, die «sogenannten Geschädigten», wie er sagte, über der Kleidung berührt zu haben. Er habe «eine Gewohnheit, Menschen zu berühren».

Heute sehe er seine Fehler ein und verspreche, «dass dies nie mehr vorkommt». Der Staatsanwalt forderte einen Schuldspruch wegen Schändung, mehrfacher teils versuchter sexueller Handlungen mit Kindern sowie Pornografie.

Er forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 40 Monaten, eine stationäre Massnahme und ein Tätigkeitsverbot. Zudem soll der aus Sri Lanka stammende Mann für sechs Jahre des Landes verwiesen werden – mit Geltung im gesamten Schengenraum.

Forderungen des Verteidigers

Laut dem Verteidiger ist es zur Schändung nie gekommen. Sein Mandant sei nur der mehrfachen teilweise versuchten sexuellen Handlungen und sexueller Belästigung schuldig. Angemessen seien eine bedingte Freiheitsstrafe von 13 Monaten und eine Busse.

Es sei eine ambulante Massnahme anzuordnen und auf eine Landesverweisung zu verzichten. Sein Mandant sei umgehend aus der Sicherheitshaft zu entlassen.

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