Es waren für alle Beteiligten harte Tage: Der Gerichtsprozess rund um den Vierfachmord in Rupperswil AG. Jetzt äussert sich zum ersten Mal Richter Daniel Aeschbach. Auch er ist nach wie vor über die Tat schockiert.

Lebenslängliche Haftstrafe und eine ordentliche Verwahrung: Das ist die Strafe, die Gerichtspräsident Daniel Aeschbach dem Vierfachmörder von Rupperswil AG, Thomas N. (34), aufgebrummt hat (Nau berichtete).

Der Täter wurde ebenso ordentlich verwahrt.
Der Täter wurde ebenso ordentlich verwahrt.
In Schafisheim AG fand der Prozess zum Vierfachmord statt.
In Schafisheim AG fand der Prozess zum Vierfachmord statt.
Hier fuhr der Vierfachmörder Thomas N. vor Gericht vor.
Hier fuhr der Vierfachmörder Thomas N. vor Gericht vor.
Der Saal in Schafisheim AG, wo der Vierfachmord verhandelt wurde.
Der Saal in Schafisheim AG, wo der Vierfachmord verhandelt wurde.
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Am Tatort in Rupperswil AG.
Thomas N. hat im Dezmber 2015 vier Menschen in Rupperswil AG umgebracht.
Thomas N. hat im Dezmber 2015 vier Menschen in Rupperswil AG umgebracht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Prozess um Vierfachmörder Thomas N. entstanden in der Schweiz Diskussionen um die lebenslängliche Verwahrung.
  • Nun äussert sich Bezirksgerichtspräsident Daniel Aeschbach zum ersten Mal zum Fall.
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Illustration von Gutachter Josef Sachs (rechts) und dem Gerichtspräsidenten Daniel Aeschbach.
Illustration von Gutachter Josef Sachs (rechts) und dem Gerichtspräsidenten Daniel Aeschbach. - Keystone

Jetzt äussert sich Aeschbach gegenüber der «Schweiz am Wochenende» öffentlich zum Fall. Jedoch kann er nur wenige Fragen beantworten. Der Grund: Das Urteil gegen Thomas N. ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch N. und seine Pflichtverteidigerin Renate Senn überlegen sich derzeit, ob sie den Entscheid an das Aargauer Obergericht weiterziehen wollen.

Die Verteidigerin von Thomas N., Renate Senn, im Interview. - Nau

Klar ist für Aeschbach: «Wir können eine positive Bilanz ziehen.» Der Fokus und die Konzentration der Öffentlichkeit hätten spätestens ab Bekanntgabe der Anklageschrift, einen Tag vor Prozessbeginn, «vollumfänglich auf unserer Verhandlung gelegen». Aeschbach habe die Berichterstattung um den Fall Rupperswil überwiegend positiv wahrgenommen.

Staatsanwältin Barbara Loppacher zum Urteil über Thomas N. - Nau

Zu denken gebe ihm – wie vielen anderen auch – die harsche Kritik von Pflichtverteidigerin Renate Senn. Sie hatte mit ihrer Argumentation, die Opfer trügen am Verlauf der Tat eine Mitschuld, teilweise für Irritation gesorgt.

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