Gerichtspräsident Daniel Aeschbach zum Prozess
Lebenslängliche Haftstrafe und eine ordentliche Verwahrung: Das ist die Strafe, die Gerichtspräsident Daniel Aeschbach dem Vierfachmörder von Rupperswil AG, Thomas N. (34), aufgebrummt hat (Nau berichtete).
Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem Prozess um Vierfachmörder Thomas N. entstanden in der Schweiz Diskussionen um die lebenslängliche Verwahrung.
- Nun äussert sich Bezirksgerichtspräsident Daniel Aeschbach zum ersten Mal zum Fall.
Jetzt äussert sich Aeschbach gegenüber der «Schweiz am Wochenende» öffentlich zum Fall. Jedoch kann er nur wenige Fragen beantworten. Der Grund: Das Urteil gegen Thomas N. ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch N. und seine Pflichtverteidigerin Renate Senn überlegen sich derzeit, ob sie den Entscheid an das Aargauer Obergericht weiterziehen wollen.
Klar ist für Aeschbach: «Wir können eine positive Bilanz ziehen.» Der Fokus und die Konzentration der Öffentlichkeit hätten spätestens ab Bekanntgabe der Anklageschrift, einen Tag vor Prozessbeginn, «vollumfänglich auf unserer Verhandlung gelegen». Aeschbach habe die Berichterstattung um den Fall Rupperswil überwiegend positiv wahrgenommen.
Zu denken gebe ihm – wie vielen anderen auch – die harsche Kritik von Pflichtverteidigerin Renate Senn. Sie hatte mit ihrer Argumentation, die Opfer trügen am Verlauf der Tat eine Mitschuld, teilweise für Irritation gesorgt.