Das Urteil gegen Thomas N. lautet lebenslänglich
Vier Tage dauerte der Prozess gegen ihn, nun ist klar: Vierfachmörder Thomas N. (34) bekommt eine lebenlängliche Freiheitsstrafe und wird ordentlich verwahrt. Zudem muss er sich einer ambulanten Therapie unterziehen.
Nach vier Tagen hat der Schrecken ein Ende: Vierfachmörder Thomas N., der im Dezember 2015 vier Menschen in Rupperswil AG grausam umgebracht hat, wurde heute vom Gericht zu einer lebenslänglichen Haftstrafe und einer ordentlichen Verwahrung verurteilt (Nau berichtete). Ebenso muss er sich einer ambulanten Therapie unterziehen.
Der Beschuldigte werde in allen Punkten schuldig gesprochen, das heisst wegen mehrfachen Mordes, Erpressung, Geiselnahme, sexueller Handlung mit Kindern, Nötigung, mehrfacher Pornografie und Urkundenfälschung. Die ambulante Therapie soll laut Gerichtspräsident Daniel Aeschbach vollzugsbegleitend stattfinden. N. muss zudem die Verfahrenskosten bezahlen und auch eine Anklagegebühr von 15'000 Franken. Die Ansprüche aller Zivilkläger sind anerkannt worden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Vierfachmörder von Rupperswil AG, Thomas N., wurde zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt.
- Zudem bekam er eine ordentliche Verwahrung.
- Eine ambulante Therapie wurde ebenso angeordnet.
Primitiv, kaltblütig, egoistisch und empathiefrei
Laut Aeschbach habe N. primitiv, kaltblütig, egoistisch und empathiefrei gehandelt. «Die Tötungen waren zielstrebig, konsequent nach Konstrukt. Kaltblütig, egoistisch, empathiefrei. Die Opfer wurden vom Beschuldigten regelrecht geschächtet.» Die Vorbereitung der Tat und das Nachtatverhalten der Tat sei von Selbstbeherschung geprägt gewesen.
Das Gericht hat die sexuellen Handlungen und Nötigungen somit als einfache Handlung bewertet, entgegen der Forderungen der Staatsanwaltschaft, welche auf mehrfache sexuelle Handlung und sexuelle Nötigung plädierte. Ansonsten sind die Tatbestände anerkannt. Bald nach der Tat habe es bei Thomas N. wieder «gerattert». Der Täter habe versucht, sein Vorgehen zu optimieren, im Fall «Bern» und «Solothurn», wo Thomas N. bereits mögliche nächste Opfer ausgemacht hatte. Auch die Gutachter zeigten, dass eine Serientäterschaft möglich sei. Darum erachtet das Gericht die Vorbereitungshandlungen als strafbar.
Ordentliche Verwahrung wegen Therapierbarkeit
Die ordentliche Verwahrung ergebe sich aus dem Vierfachmord, der Kernpädophilie sowie der hohen Rückfallgefahr. Die Gutachter gehen von einer fünfjährigen Therapiedauer aus. Es gebe keine lebenslängliche Verwahrung, weil N. laut Gutachten nicht untherapierbar sei. Ausserdem könnten die Sexualtaten und die Morde nicht separat voneinander betrachtet werden.
«Die strafmindernden Umstände wie das Geständnis und Kooperation und das tadellose Verhalten im Gefängnis fallen bei Thomas N. nicht ins Gewicht», so der Richter.
N. hatte am 21. Dezember 2015 eines der schwersten Verbrechen der Schweizer Kriminalgeschichte verübt. Unter Drohung mit einem Messer brachte er einen 13-jährigen Buben, dessen 48-jährige Mutter, den noch schlafenden 19-jährigen Sohn und dessen 21-jährige Freundin in seine Gewalt, fesselte sie und verklebte ihnen den Mund.
Er zwang die Mutter, Geld von zwei Banken zu holen und fesselte sie wieder, nachdem sie mit rund 11'000 Franken zurückkam. Dann verging er sich aufs Übelste am 13-Jährigen. Anschliessend tötete er alle vier Personen, zündete das Haus an und ging weg. Kurz danach suchte er im Internet erneut Knaben, die ihm gefielen, spähte ihre Familien aus, bereitete wieder seinen Rucksack vor und fuhr an die Wohnorte der Kinder. Bevor er erneut zuschlagen konnte, wurde er am 12. Mai 2016 in Aarau gefasst.