Geschäftsprüfungskommission ist besorgt wegen E-Patientendossier
Die Einführung des elektronischen Patientendossiers verläuft langsam. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) ist deshalb «sehr besorgt».
Das Wichtigste in Kürze
- Die GPK-N kritisiert die langsame Einführung des elektronischen Patientendossiers.
- Die Kommission appelliert an Bund und Kantone, dass synergetisch gearbeitet wird.
Die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) verläuft weiterhin schleppend. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) ist deshalb «sehr besorgt».
Die Kommission betrachte das EPD als zentrales Instrument im Gesundheitsbereich, dessen Notwendigkeit in der Corona-Krise noch einmal unterstrichen worden sei, heisst es im GPK-Jahresbericht, der am Donnerstag veröffentlicht wurde.
In den Augen der Oberaufsichtskommission ist es «unerlässlich, dass der Bund, die Kantone und alle anderen Beteiligten gemeinsam aktiv an der Lösung der bestehenden Probleme arbeiten».
Die GPK-N will im Sommer 2022 mit den zuständigen Bundesbehörden eine neue Lagebeurteilung vornehmen, wie dem Bericht weiter zu entnehmen ist. Vorher wird sich der Bundesrat zum weiteren Vorgehen betreffend EPD äussern.
Einführung von elektronischem Patientendossier schon seit Anfang 2021
In einem im August 2021 verabschiedeten Postulatsbericht schlug der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen vor, um die Verbreitung und Nutzung des Dossiers voranzutreiben. Unter anderem will die Regierung das dem Dossier zugrundeliegende Gesetz unter die Lupe nehmen.
Das elektronische Patientendossier wird seit Anfang 2021 schrittweise flächendeckend eingeführt. Die Stammgemeinschaft eHealth Aargau nahm als erste den Betrieb auf. Sie bietet der Aargauer Bevölkerung seit Anfang Mai 2021 die Möglichkeit, ein elektronisches Patientendossier zu eröffnen.
Die Einführung des Patientendossiers war zuvor mehrmals verschoben worden. Als Grund für die Verspätung nennt der Bundesrat im aktuellen Bericht verschiedene Gründe. So sei die nachhaltige Finanzierung nicht ausreichend sichergestellt. Dazu kämen die dezentrale Umsetzung und das komplexe Zertifizierungsverfahren.