Gewalt gegen Polizei: Vier Corona-Massnahmengegner verurteilt
Wegen Gewalt gegen Polizisten an einer unbewilligten Demonstration hat das Bezirksgericht Aarau vier Corona-Massnahmengegner zu Geldstrafen verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Vier Corona-Massnahmengegner wurden vom Bezirksgericht Aarau zu Geldstrafen verurteilt.
- Sie gingen an einer unbewilligten Demonstration im Mai 2021 gewaltsam auf Polizisten los.
- Die Beschuldigten wollen das Urteil ans Obergericht weiterziehen.
Das Bezirksgericht Aarau hat vier Teilnehmende einer unbewilligten Corona-Demo vom Mai 2021 zu Geldstrafen verurteilt. Sie wurden der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig gesprochen. Das Urteil wollen sie jedoch anfechten, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Am 8. Mai 2021 demonstrieren Massnahmen-Kritiker in Aarau gegen die damals geltenden Corona-Regelungen. Weil die Kundgebung aber unbewilligt ist, weist die Polizei ungefähr 200 Protestierende aus der Stadt weg. Viele widersetzen sich der Aufforderung, so auch der Corona-Skeptiker Christian Rüegg.
Die Polizei will den Zürcher kontrollieren, es kommt jedoch zu Auseinandersetzungen. Mehrere Unterstützer Rüeggs versuchen, eine Festnahme zu verhindern und gehen gewaltsam auf die Beamten los. Mit diesem Vorwurf erlässt die Staatsanwaltschaft daraufhin fünf Strafbefehle.
Einer der Beteiligten akzeptiert das Urteil. Es sieht eine Geldstrafe von 10'800 Franken vor. Zusätzlich werden ihm die Strafbefehlsgebühr von 1000, sowie die Polizeikosten von 32,85 Franken auferlegt.
Die anderen vier Beschuldigten wehren sich vor dem Bezirksgericht in Aarau gegen ihre Strafe. Zur Verhandlung am Dienstag erscheinen sie ohne ihren Rechtsvertreter – dieser hat sich im Voraus nicht korrekt angemeldet.
Entsprechend lassen die Angeklagten sämtliche Fragen der Richterin unbeantwortet. In ihrem Schlusswort üben sie jedoch Kritik an den Corona-Massnahmen und dem Vorgehen der Polizei an der Demonstration.
Richterin bestätigt Geldstrafen
Die Urteile der Staatsanwaltschaft werden von der zuständigen Richterin dann auch bestätigt. Drei Angeklagte werden zu auf zwei Jahre bedingten Geldstrafen verurteilt. Bei zwei von Ihnen, die als «Hauptaggressoren» gelten, wird die Summe noch erhöht. Beim vierten Beschuldigten ist die Geldstrafe wegen einschlägiger Vorstrafen unbedingt.
Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht. Die Verurteilten können es noch anfechten – und werden dies wohl auch tun. Der Rechtsvertreter sagt nach der Urteilsverkündung zur Zeitung: «Meine Mandanten werden die Schuldsprüche definitiv vor dem Obergericht anfechten.»