Gewerkschaft kritisiert Lohndumping bei Heli-Landeplatz in Sitten
Auf einer Baustelle des Spitals Sitten kam es zu einem Fall groben Lohndumpings. Insgesamt wurden Monteure um mehrere Tausend Franken monatlich betrogen.
Die Gewerkschaft Unia hat am Donnerstag Lohndumping auf der Baustelle des Helikopter-Landeplatzes des Spitals Sitten angeprangert. Die Monteure würden nur die Hälfte des im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgelegten Lohnes erhalten. Bei Spital Wallis hiess es, man wolle alles daransetzen, die Einhaltung der geltenden Regeln durchzusetzen.
Unia stellte am Donnerstag in einer Mitteilung fest, dass der GAV für das Metallbaugewerbe den Beschäftigten 29,90 Franken pro Stunde vorschreibe, sie aber auf der Baustelle in Sitten nur 14,98 Euro pro Stunde erhielten.
Monteure umfassend betrogen
Die Monteure würden auch bei den Spesen betrogen, da sie nur 10 Franken pro Tag für Mahlzeiten erhielten, obwohl der GAV 18 Franken vorsehe. Alles in allem würden die Arbeitnehmer um rund 3000 Franken pro Monat betrogen. Zudem würden sie seit dem 22. Oktober keinen Lohn mehr erhalten, obwohl eine wöchentliche Auszahlung vereinbart worden sei.
Nach einem «konstruktiven» Treffen mit Unia-Vertretern am Donnerstag erklärte das Spital Wallis in einer Medienmitteilung, man wolle «alles unternehmen, um die Einhaltung der in der Schweiz geltenden Mindestbedingungen durchzusetzen».
Spital Wallis wies darauf hin, dass das beauftragte Unternehmen «über einen Pauschalvertrag für die Arbeiten» zum Bau des Helikopter-Landeplatzes von Mitte Oktober bis Ende Dezember 2023 verfüge und dass man «keinen Zugang zu den entsprechenden Lohnbedingungen» habe.
Montage-Unternehmen entsendete illegal Leiharbeiter
Das Spital Wallis betonte weiter, dass die Arbeiten zur Erweiterung des Spitals Sitten in 98 Prozent der Fälle an Schweizer und Walliser Unternehmen vergeben worden seien. Die niederländische Firma, die vom Spital Wallis mit dem Bau des Helikopter-Landeplatzes beauftragt worden war, beschäftigt Personal über eine ebenfalls niederländische Temporärfirma.
«Dies ist ein klarer Gesetzesverstoss: Ausländische Personalverleihfirmen dürfen nämlich ihre Angestellten nicht in die Schweiz verleihen», kritisierte die Gewerkschaft. Sie erinnert daran, dass Aufträge nur von Firmen ausgeführt werden dürfen, die dazu berechtigt sind.