Gutachten empfiehlt Verstaatlichung zur Rettung von Grossbanken

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Bern,

Wie soll auf Grossbanken in der Krise reagiert werden? Ein Bericht der Universität St. Gallen schlägt eine vorübergehende Verstaatlichung vor.

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Die Credit Suisse wird von der UBS voraussichtlich am 12. Juni übernommen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Gutachten fordert Anpassungen in der «Too Big To Fail»-Regulierung.
  • Eine Option sei eine vorübergehende Verstaatlichung von kriselnden Grossbanken.
  • Danach könnte die Bank restrukturiert, verkauft oder auch wieder privatisiert werden.

Das bisherige Instrumentarium der Schweizer «Too big to fail»-Regulierung hat sich gemäss einem Gutachten als ungenügend erwiesen. Der von Bund in Auftrag gegebene Bericht der Universität St. Gallen zur Rettung der Grossbank Credit Suisse schlägt deshalb vor, das Instrumentarium um die Möglichkeit einer befristeten Verstaatlichung von Grossbanken zu ergänzen.

Die nach der Finanzkrise geschaffene «Too Big To Fail»-Regulierung habe ihr Ziel nicht erreicht, fallierende Banken geordnet aus dem Markt zu entfernen, hiess es in dem Gutachten von Mitte Mai, über den die «NZZ» am Donnerstag berichtete.

Vorübergehende Verstaatlichung als Option

Die Autoren kritisieren darin, dass die Verlustrisiken bei der Rettung der Credit Suisse durch den Staat getragen wurden, während die Gewinnchancen den Aktionären der übernehmenden UBS zukamen. Zudem habe die Übernahme der CS durch die UBS eine noch grössere, systemrelevantere Bank geschaffen. Anpassungen der «Too Big To Fail»-Regulierung seien deshalb notwendig.

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Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS soll demnächst vollzogen sein. - keystone

Als gangbare Option nennen die Ökonomen eine vorübergehende Verstaatlichung von Grossbanken in der Krise. Dabei sollen in einem ersten Schritt sämtliche Kunden und Geschäftspartner der Bank geschützt und der ordnungsgemässe Betrieb der Bank aufrechterhalten werden.

In einem zweiten Schritt wäre die Bank zu restrukturieren, zu verkaufen, wieder zu privatisieren oder bei Bedarf auch geordnet abzuwickeln. Dies würde die glaubwürdige Weiterführung der Geschäftstätigkeiten unter Schutz sämtlicher Einleger und Gläubiger ermöglichen, hiess es im Gutachten.

Finanzdepartement gab Gutachten in Auftrag

Zudem empfehlen die Autoren eine Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen. Denkbar sei auch ein Verbot von Banken ab einer Gewissen Grösse oder eine Aufspaltung nach Regionen oder nach Funktionen. Das verhindere jedoch nicht, dass einzelne Bankeinheiten isoliert nicht immer noch von systemrelevanter Bedeutung seien.

Auch eine stärkere persönliche Haftung und Bonusbeschränkungen werden erwähnt. Es sei jedoch unklar, ob dies das Risiko einer Bankenkrise mindern würde. Von strengeren Liquiditätsanforderungen raten die Autoren ab, diese seien in der Schweiz schon jetzt höher als im Ausland.

Das Gutachten war Ende März kurz nach der Credit-Suisse-Rettung vom Finanzdepartement in Auftrag gegeben worden. Studienleiter war Manuel Ammann, was für Kritik sorgte, weil Ammanns Forschungsinstitut von der CS gesponsert wird.

Kommentare

User #6662 (nicht angemeldet)

Heisst der Gutachter Marco Rima ?

User #5869 (nicht angemeldet)

Agenda 2030: alle Macht dem Staat.

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