Haftungsfrage von Off-Label-Use: Sorgfaltspflicht ist entscheidend

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Bern,

Die Haftungsfrage bei der Anwendung der Booster-Impfung ausserhalb der Swissmedic-Zulassung ist noch nicht geklärt.

Coronavirus
Die Booster-Impfung soll im Kampf gegen das Coronavirus entscheidend sein. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Booster-Impfung nach vier Monaten ist von Swissmedic noch nicht zugelassen worden.
  • Wer bei einer Abgabe der Impfung ohne Zulassung haftet, ist nicht klar.
  • Eine klare Empfehlung einer Fachkommission ist aber erforderlich.

Es brauche eine klare Empfehlung einer Fachkommission für die Zulassung einer Impfung. Das sagte Christoph Berger, Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (Ekif). Dies, betreffend der Haftungsfrage bei der Anwendung der Auffrischungsimpfung ausserhalb der Zulassung von Swissmedic, dem sogenannten Off-Label-Use.

Grundsätzlich habe es schon immer wieder Off-Label-Empfehlungen gegeben, auch bei anderen Impfstoffen, sagte Berger vor den Medien in Bern.

Dazu hiess es vom BAG, dass massgebend sei, dass die Person, die die Impfung durchführe, die Sorgfaltspflicht einhalte. Ausserdem soll sie sich auf den Zulassungsentscheid durch die Fachkommission abstützen. Zudem müsse sie die Zustimmung des Patienten einholen. Für die Umsetzung dieses Prozesses seien die Kantone zuständig.

Am Dienstag hatte die Ekif die Empfehlung für die Auffrischungsimpfung ab vier statt sechs Monaten bekannt gegeben. Die Auffrischungsimpfung mit Impfstoff von Pfizer und Moderna ist laut BAG durch Swissmedic erst sechs Monate nach der Grundimmunisierung zugelassen. Um vulnerable und ältere Personen zu schützen, solle die Auffrischungsimpfung nach vier Monaten erfolgen.

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