Hälfte der Bahnhöfe an Behindertengleichstellungsgesetz angepasst

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Bern,

Mittlerweile kann in der Schweiz fast die Hälfte aller Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen von Menschen mit Beeinträchtigung autonom benutzt werden.

SBB
Die SBB haben bei Stadler 60 Züge bestellt. Damit sollen zum Teil die Vorgaben aus dem Behindertengleistellungsgesetz umgesetzt werden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis Ende 2023 müssen Bahnhöfe ans Behindertengleichstellungsgesetz angepasst werden.
  • Bei beinahe der Hälfte wurden die baulichen Anpassungen bereits vorgenommen.

In der Schweiz kann inzwischen fast die Hälfte aller Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen von Menschen mit Beeinträchtigung autonom benutzt werden. 2020 sind gemäss dem neusten Standbericht des Bundesamts für Verkehr (BAV) 35 Bahnhöfe dazu gekommen.

Bis Ende 2023 müssen die Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen der Schweiz baulich an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes angepasst werden, soweit die Anpassungen verhältnismässig sind, wie das BAV am Donnerstag mitteilte.

Ende 2020 hätten 908 der insgesamt 1800 Stationen von Menschen mit Beeinträchtigungen autonom genutzt werden können. Weil die grossen Bahnhöfe prioritär angepasst würden, sorgten die Verbesserungen dafür, dass 69 Prozent aller Reisenden von den behindertengerechten Umbauten profitierten.

292 Bahnhöfe werden bis 2023 baulich angepasst

Gemäss aktueller Planung der Bahnen würden bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist per Ende 2023 weitere 292 Bahnhöfe baulich angepasst. 386 weitere Bahnhöfe oder Eisenbahn-Haltestellen würden von den Bahnen erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist angepasst.

Symbolbild
Symbolbild - Keystone

Die Bahnen hätten als Grund für die Verzögerung angegeben, dass sie zu wenig Personal für die Planung hätten und es nicht genügend Zeitfenster gebe für die Umbauten. In allen Fällen würden jedoch Teilinbetriebnahmen angestrebt, schreibt das BAV.

In rund sieben Prozent aller Fälle sei eine bauliche Anpassung unverhältnismässig, weil unter anderem das Passagieraufkommen im Verhältnis zu den Kosten nur sehr klein sei. Dort müssten spätestens ab Ende 2023 Ersatzmassnahmen angeboten werden. In der Regel stehe die Hilfestellung durch Personal des Unternehmens im Vordergrund.

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