Hammerattacke auf Notenbankchef: 40-Jähriger vor Gericht in Basel
Ein 40-jähriger Schweizer soll den Chef der französischen Zentralbank François Villeroy de Galhau im Juni 2022 mit einem Hammer schwer verletzt haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Der 40-Jährige muss sich wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vor Gericht verantworten.
- Er soll den französischen Zentralbankenchef mit einem Hammer angegriffen haben.
Am Basler Strafgericht muss sich am (heutigen) Montag ein 40-jähriger Schweizer wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verantworten. Er soll den Chef der französischen Zentralbank François Villeroy de Galhau im Juni 2022 mit einem Hammer schwer verletzt zu haben.
Der Beschuldigte soll am 26. Juni auf dem Centralbahnplatz in Basel Villeroy de Galhau unvermittelt angegriffen und ihm mindestens einen gezielten Schlag am Hinterkopf versetzt haben, wie es in der Anklageschrift heisst.
Der Bankmanager fiel daraufhin zu Boden, worauf ihm der Beschuldigte weitere Schläge versetzt haben soll. Der Begleiter von Villeroy de Galhau und zwei Passanten griffen ein und konnten den Angreifer festhalten.
Die Basler Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass der mutmassliche Täter mit seinen Hammerschlägen beabsichtigt habe, Villeroy de Galhau zu töten. Schliesslich könnten solche Schläge gegen den Kopf zu tödlich verlaufenden Verletzungen oder bleibenden Schädigungen führen. Womöglich habe der Beschuldigte den Tod des Angegriffenen oder eine schwere Verletzung aber auch «lediglich» in Kauf genommen, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Unklarheiten zum Motiv
Zum Motiv bestehen noch Unklarheiten. Unter Umständen habe er dies «aus einem wahnhaften Groll gegen die Finanzwelt» gemacht, wie es in der Anklageschrift heisst.
Der Beschuldigte habe vor seiner Tat auf seinem Smartphone die Informationen zur Jahresversammlung bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) abgerufen, die an diesem Tag stattgefunden habe. Vermutlich habe er den Chef der «Banque de France» als solchen auf der Strasse erkannt.
Die Staatsanwaltschaft stellt den Antrag auf eine stationäre psychiatrische Behandlung für den Beschuldigten. Der 40-jährige Schweizer sei schuldunfähig.
Ihm wurde im Jahr 2014 vom Spital eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Dies geht auch aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor. Dieses hält fest, dass die Schizophrenie gemäss psychiatrischem Gutachten zum Tatzeitpunkt die Fähigkeit des Beschuldigten zur Einsicht in sein Handeln beeinflusst haben könnte.