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Helsana startet Rückzahlung von ungleich gewährten Rabatten

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Stadt St. Gallen,

Die Helsana beginnt mit den Rückzahlungen von Rabatten. Diese wurden nicht allen Versicherten gleich gewährt. Bis Mitte Jahr soll alles abgeschlossen sein.

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Helsana stellte einen Rückgang von Herzinfarkt-Diagnosen im Corona-Jahr 2020 fest. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Helsana beginnt mit der Rückzahlung von Rabatten, die nicht allen gelich gewährt wurden.
  • Hintergrund sind eine Verfügung der Finma und ein Bundesgerichtsentscheid.
  • 780'000 aktuelle und 230'000 ehemalige Versicherte werden zurückgezahlt.

Die Versicherung Helsana beginnt mit Rückzahlungen von Rabatten, die nicht allen Versicherten gleich gewährt wurden. Hintergrund sind eine Verfügung der Finanzmarktaufsicht und ein Bundesgerichtsentscheid.

«Im Lichte eines Bundesgerichtsurteils von Ende 2019 haben sich einige der Rabatte im Verhältnis zu anderen als zu grosszügig erwiesen.» Dies sagte Helsana-Sprecher Can Arikan am Donnerstag im Radio SRF. Diese Nachteile seien nun auszugleichen. Die Medienstelle bestätigte seine Aussagen.

Helsana zahlt zweistelligen Millionenbetrag zurück

In den Genuss der Rückzahlungen kommen nach Angaben des Krankenversicherers seit Anfang Jahr 780'000 aktuelle und 230'000 ehemalige Versicherte. Bis Mitte Jahr sollen die Auszahlungen abgeschlossen sein. Insgesamt geht es den Angaben zufolge um «einen substanziellen zweistelligen Millionenbetrag». Genaue Beträge nannte Helsana nicht.

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Das Logo der Helsana. - Keystone

Auf die einzelnen Versicherten bezogen Kunden relativiert sich der auszuzahlende Betrag stark. Wie die Versicherung mitteilt, gibt es lediglich einen Einzelfall mit einer Auszahlung von 2000 Franken. Dieser erstreckt sich indessen über acht Jahre. In anderen Fällen wird die Auszahlung weitaus geringer sein.

Krankenkasse wehrte sich vor Bundesgericht gegen Finma-Entscheid

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hatte die Helsana Zusatzversicherungen im Januar 2016 mit einer Verfügung angewiesen, Rabatte auszugleichen. Diese wurden Kollektivversicherten gewährt, und waren so hoch, dass sie Einzelversicherte benachteiligten. Die Krankenkasse wehrte sich bis vor Bundesgericht, unterlag dort aber.

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