Hochansteckendes Vogelgrippevirus im Kanton Zürich nachgewiesen
In Hüntwangen ZH wurde die Vogelgrippe bei totem Geflügel nachgewiesen. Dies versetzt die Behörden in Alarmbereitschaft.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Zürich wurde eine hochansteckende Variante der Vogelgrippe nachgewiesen.
- Nun ergreifen Bund und Kantone entsprechende Massnahmen.
- Damit soll eine schweizweite Ausbreitung verhindert werden.
Für den Tod von Geflügel in einem Zürcher Hobby-Betrieb ist eine hochansteckende Variante der Vogelgrippe verantwortlich. Bund und Kantone ergreifen nun gesamtschweizerische Schutzmassnahmen, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Das Institut für Virologie und Immunologie (IVI) konnte die Virusvariante nachweisen, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mitteilte.
Seuchenbetrieb in Hüntwangen ZH
In den Geflügelbetrieben in den Gemeinden rund um den Seuchenbetrieb in Hüntwangen ZH gelten deshalb die höchsten Sicherheitsbestimmungen. Betroffen sind auch Teile von Gemeinden der Kantone Aargau und Schaffhausen.
In diesen sogenannten Schutz- und Überwachungszonen führen die Veterinärdienste Untersuchungen zum Seuchenstatus durch. Eier oder Geflügel dürfen in den Zonen nur unter strengen Auflagen und mit Bewilligung transportiert werden. Geflügelmärkte und -ausstellungen sind in den Zonen verboten. Die Zonen bleiben für mindestens drei Wochen bestehen.
Wildvögel im Fokus
Im Fokus der präventiven Massnahmen des BLV und der Kantone gegen die Ausbreitung des Virus stehen die Wildvögel. Diese schleppen die Seuche ein. Aus diesem Grund werden ab Montag die Uferstreifen um alle grossen Gewässer im Mittelland zu sogenannten Kontroll- und Beobachtungsgebieten. In diesen Zonen gelten besondere Vorschriften für die Fütterung und den Auslauf.
Jeder Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln ist laut BLV zu verhindern. Hühner oder Gänse dürfen in diesen Zonen deshalb nur noch unter Auflagen ins Freie. Gänse oder Laufvögel seien zudem von Hühnern getrennt zu halten.
Sicherheits- und Hygienemassnahmen sind einzuhalten. Die Massnahmen gelten mindestens bis Ende Januar, wie das BLV weiter schrieb. Direktzahlungen für besonders tierfreundliche Haltung würden weiterhin ausbezahlt.
Seit Ende Oktober haben die Fälle von Vogelgrippe bei wildlebenden Wasservögeln in Europa laut BLV stark zugenommen. In mehreren Ländern seien auch erste Fälle in Geflügelbetrieben aufgetreten.
Gemäss den verfügbaren Informationen sind die Virenstämme der aktuell zirkulierenden Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar. Vogelkadaver sollten jedoch nicht berührt werden.