Hohe Strafanträge der Anklage am Bezirksgericht Meilen ZH

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Goldküste,

In Küsnacht ZH wurde im August 2016 eine Frau ermordet. Im Prozess um ihre Tötung fordert der Staatsanwalt nun hohe Strafanträge.

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Der Staatsanwalt fordert von dem Bezirksgericht Meilen für den mutmasslichen Auftragsmörder eine Freiheitsstrafe von 19,5 Jahren. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im August 2016 wurde in Küsnacht ZH eine 73-jährige Frau getötet.
  • Bei den Tätern handelt es sich um die Tochter der Frau sowie einem Auftragsmörder.
  • Im Prozess um die Tötung hat der Staatsanwalt nun hohe Strafanträge gestellt.

Im Prozess um die Tötung einer Frau hat der Staatsanwalt am Dienstag hohe Strafanträge gestellt. Die 73-Jährige wurde im August 2016 in Küsnacht ZH getötet. Für den Staatsanwalt zeigen die Indizien ein klares Bild. Für den 37-jährigen mutmasslichen Auftragsmörder verlangt der Ankläger eine Freiheitsstrafe von 19,5 Jahren wegen Mordes, Raubs und anderer Delikte.

Auch eine 46-jährige Frau war an der Tat beteiligt: Sie soll die Tötung ihrer Mutter in Auftrag gegeben haben. Für sie beantragte er 18,5 Jahre wegen Anstiftung zum Mord.

Mittäter hat sich nach Kolumbien abgesetzt

Der 31-jährige mutmassliche Mittäter soll wegen Mordes und weiterer Delikte mit 15,5 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Er hat sich allerdings nach Kolumbien abgesetzt. Die Urteilseröffnung ist für September vorgesehen.

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Das Bezirksgericht in Meilen ZH. - Keystone

Die Beschuldigten weisen jede Schuld von sich. Das Gericht hat sich deshalb ausschliesslich auf Indizien zu stützen. Diese müssen in ihrer Gesamtheit ein klar erkennbares Bild ergeben. An der Schuld der Beschuldigten dürfen keine vernünftigen Zweifel bleiben.

Dies treffe im vorliegenden Fall unzweifelhaft zu, sagte der Staatsanwalt. Es handle sich klar um einen Auftrags- und Raubmord, und niemand anderer als die Beschuldigten kämen als Täter in Frage. Das Bild sei klar erkennbar, ungeachtet der zahlreichen Lügen, welche die Beschuldigten auftischten.

Haupttäter verweigerte Aussage

Der 37-jährige Bauarbeiter hatte ausser in einer ersten Befragung während der Ermittlungen und in der Hauptverhandlung jegliche Aussage verweigert. Schon während jener ersten Befragung habe er allerdings nachweislich gelogen, sagte der Ankläger. Die 46-Jährige dagegen gab Auskunft, laut Staatsanwalt sind ihre Aussagen aber nicht glaubhaft. Sie habe immer und immer wieder klar gelogen.

Für den Tötungsauftrag stellte die Frau eine Belohnung von 300'000 Franken in Aussicht. Als Motiv der Tat steht laut Anklage Habgier. Die Beschuldigte habe Angst gehabt, von der Mutter enterbt zu werden. Damit wären ihr Millionen entgangen.

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Der mutmassliche Auftragsmörder, der sich vor dem Bezirksgericht Meilen verantworten muss, hat nicht mit dem psychiatrischen Gutachter gesprochen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Laut Anklage erstickte der 37-Jährige in den frühen Morgenstunden des 20. August 2016, einem Samstag, die 73-jährige krebskranke Ärztin in deren Villa in Küsnacht, wie die Untersuchungen der Rechtsmediziner ergaben. Er hinterliess dabei gemäss Spurensicherung reichlich DNA-Spuren.

Rolle des Mittäters ist unklar

Auftrag, Hausschlüssel und die nötigen Informationen soll die Beschuldigte ihm gegeben haben. Der 31-Jährige soll bei der Tat dabei gewesen sein, seine genaue Rolle ist unklar.

Die Täter steckten Bargeld, Schmuck und Kreditkarten des Opfers ein. Den Lohn von 300'000 Franken erhielten sie allerdings nie – die Konten waren nach dem Auffinden der Toten gesperrt worden. Der Sohn hatte seine Mutter am nächsten Tag aufgefunden – im Bett liegend, mit einem Kissen über dem Gesicht.

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