Höhere Gebühren als Kosten: Aargauer Regierungsrat will handeln
Im Kanton Aargau sollen die Gebühren für die Verkehrszulassung beim Strassenverkehrsamt gesenkt werden. Das schlägt der Regierungsrat vor. Die Einnahmen überschreiten die anfallenden Kosten um 13,2 Millionen Franken pro Jahr.

Das widerspricht gemäss Regierungsrat dem Kostendeckungsprinzip. In einem Bericht zur Revision des kantonalen Gebührenrechts schlägt er daher vor, die Gebührenerlöse im Aufgabenbereich Verkehrszulassung um rund 10 Millionen Franken zu senken.
Damit würde der Kostendeckungsgrad von derzeit rund 143 Prozent auf 110 Prozent sinken. Diese Erlöse belaufen sich auf 43,9 Millionen Franken pro Jahr.
Die entsprechende Revision des Gebührenrechts ist bis zum 9. Dezember bei Parteien und interessierten Kreisen in einer Anhörung. Das Kantonsparlament wird die Gesetzesrevision im kommenden Jahr beraten. Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten.
Die Analyse der Kosten und aller Erlöse bei den Gebühren ergab, dass die meisten Gebühren die bei der Verwaltung entstehenden Kosten nicht decken. Gesamthaft beträgt der Kostendeckungsgrad 42 Prozent, wie aus dem Bericht hervorgeht.
«Dieses Ergebnis zeigt, dass der Kanton generell eher zu tiefe Gebühren erhebt und deshalb kein substanzielles Gebührensenkungspotenzial besteht», heisst es.
Eine Beurteilung in den Departementen, der Staatskanzlei und den Gerichten Aargau zeige klar, dass die geltenden Gebührentarife sowohl unter rechtlichen wie auch politischen Gesichtspunkten mehrheitlich angemessen seien. Es bestehe kein Bedarf, die Gebühren zu erhöhen.
Die Rechtsprechung des Bundes bedinge eine Limitierung und führe zu einer Unterdeckungen von mehr als 100 Millionen Franken. Die verbleibenden Gebühren wie Studiengebühren sowie Eintritte bei den kantonalen Museen seien bewusst aus sozial- und wirtschaftspolitischen Gründen nicht auf die Kostendeckung ausgelegt, hält der Regierungsrat fest.
Zudem seien die mit einer weitreichenden Erhöhung der Gebühren verbundenen finanziellen und gesellschaftlichen Auswirkungen unerwünscht.
Gemäss einer am Dienstag veröffentlichten Erhebung der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) liegen die von den kantonalen Strassenverkehrsämtern erhobenen Gebühren nach wie vor weit über den anfallenden Kosten.
Besonders gross ist das Missverhältnis im Tessin, wo die Gebühren etwa für Führer- und Fahrzeugausweise die anfallenden Kosten um 84 Prozent übertreffen.
Auch in Appenzell Innerrhoden (177 Prozent) und in Genf (161 Prozent) waren die Gebühren der jeweiligen Strassenverkehrsämter demnach deutlich höher als deren Kosten.