Hotellerie Suisse fordert weitere Unterstützungsmassnahmen
Die Reisebranche – und damit auch die Beherbergungsbranche – wurde von der Corona-Krise schwer getroffen. Hotellerie Suisse fordert weitere Unterstützung.
Das Wichtigste in Kürze
- Hotellerie Suisse fordert weitere Unterstützungsmassnahmen für die Beherbergungsbranche.
- Beispielsweise sollen Covid-Kredite in Härtefällen erlassen werden.
Hotellerie Suisse fordert weitere Massnahmen zur Unterstützung der angeschlagenen Beherbergungsbranche. Unter anderem sollen die erteilten Covid-Kredite in Härtefällen erlassen werden, heisst es in einem am Montag publizierten Positionspapier des Branchenverbandes. Zudem solle die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigungen auf 18 von 12 Monaten verlängert werden.
Gemäss einer vom Verband durchgeführten Umfrage lag die durchschnittliche Auslastung im Mai schweizweit bei nur 15 Prozent. Auch die prognostizierten Auslastungszahlen für die Monate Juni bis August lägen in den Städten bei nur 23 Prozent, heisst es weiter. In den Ferienregionen rechneten die Betriebe zwar mit einer deutlich höheren Auslastung von 43 Prozent, allerdings könne auch hier die inländische Nachfrage den Ausfall ausländischer Gästen nicht völlig kompensieren.
Dank Kurzarbeit, Covid-Krediten und Lockerungsmassnahmen sei zumindest in Teilbereichen eine Entspannung erreicht worden, schreibt der Verband. Während vor zwei Monaten noch rund 10 Prozent der Hotelbetriebe eine Konkurswahrscheinlichkeit von 60 Prozent angaben, seien es im Juni nur noch knapp 3 Prozent der Betriebe gewesen.
Rund zwei Drittel der Betriebe haben laut dem Verband aber Covid-Kredite beantragt, und gar 96 Prozent nutzen das Instrument der Kurzarbeit. Um die Liquidität und Investitionsfähigkeit der betroffenen Betriebe zu sichern und die Erholung einzuleiten, seien aber weitere Massnahmen und ein klarer Fahrplan nötig.
Aus diesem Zweck hat der Verband einen Katalog mit insgesamt 16 Forderungen publiziert, welche die Betriebe bei der Erholung unterstützen sollen. Neben einem Erlass der Covid-Kredite in Härtefällen und einer Verlängerung der Kurzarbeit auf 18 Monate sollen die erlittenen Verluste in der aktuellen Steuerrechnung angerechnet werden können. Weiter fliessen auch allgemeinere Forderungen wie die Weiterführung der bilateralen Verträge mit der EU und die Ablehnung der Kündigungsinitiative sowie eine Revision des Zweitwohnungsgesetzes in den vorgeschlagenen Massnahmekatalog mit ein.