Im Aargau: Brasilianerin kassiert unrechtmässig Sozial-Geld
Eine Brasilianerin hat im Aargau monatelang Arbeitslosengelder bezogen, obwohl sie einen Zwischenverdienst hatte. Wegen Verjährung kommt sie glimpflich davon.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Brasilianerin kassierte unrechtmässig monatelang Sozialgeld im Aargau
- Die Frau bezog die Gelder trotz Zwischenverdienst und erhielt 17'000 Franken zu viel.
- Die Frau hatte Glück, eine Verjährung führte zur Einstellung des Verfahrens.
Eine etwas über 40 Jahre alte Brasilianerin musste sich kürzlich vor dem Bezirksgericht Bremgarten AG wegen mehrfachen Betrugs verantworten. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten forderte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken, eine Busse von 2000 Franken und einen Landesverweis von 5 Jahren.
Doch was genau, hatte die Frau verbrochen? Laut dem «Badener Tagblatt» hat die Brasilianerin im Zeitraum von März 2019 bis November 2019 Arbeitslosengelder bezogen, obwohl sie einen Zwischenverdienst hatte. Sie hatte nämlich in dieser Phase verschiedene Temporärstellen, doch gab diese auf dem Antragsformular für die Arbeitslosengelder nicht an.
Insgesamt hatte sie in diesen neun Monaten schliesslich 17'000 Franken zu viel kassiert. Andere Zwischenverdienste führte sie jedoch korrekt auf – darauf wurde sie auch von Gerichtspräsident Raymond Corboz angesprochen.
Eine plausible Erklärung konnte die Frau laut dem Bericht aber nicht liefern. «Ich hatte zu jenem Zeitpunkt Schwierigkeiten mit der Sprache. Heutzutage würde ich es anders machen», meinte die Beschuldigte, die auch nach fast 20 Jahren in der Schweiz wenig Deutsch spricht. Sie gab zudem an, gemeint zu haben, nur feste Stellen im Formular angeben zu müssen.
Die 17'000 Franken haben sie mehrheitlich für den Nachwuchs verwendet, heisst es weiter. Und: Sie sei schockiert und überrascht gewesen, als der Brief des Amts mit der Rückforderung der Somme gekommen sei. Seit Mitte 2022 zahlt die Frau in monatlichen Raten den Betrag zurück.
Mit einem blauen Auge davongekommen
Die amtliche Pflichtverteidigerin der Brasilianerin forderte einen kompletten Freispruch. Sie gab unter anderem zu bedenken, dass die Zwischenverdienste keine Schwarzarbeit waren, sondern alles versteuert und abgerechnet wurden. Ausserdem betonte sie, dass der Straftatbestand für den mehrfachen Betrug nicht erfüllt sei. Dieser setze eine Arglist voraus, das treffe aber nur zu, wenn der Täter ein Lügengebilde konstruierte. «Das trifft bei ihr nicht zu.»
Richter Corboz verurteilte die Frau schliesslich des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung in einem leichten Fall. «Das bedeutet, dass das Verfahren aber in Folge von Verjährung eingestellt wird», so Corboz. Weil ihre Tat mehr als drei Jahre zurückliegt und die Frist für eine Bestrafung damit abgelaufen war, hatte die Frau also Glück.
Finanziell schadlos kommt sie aber trotzdem nicht davon, denn der Richter glaubte ihr nicht, dass sie das Falschausfüllen der Formulare nicht bemerkte. Sie muss die ganzen Verfahrenskosten übernehmen sowie später die Kosten der amtlichen Verteidigung zurückbezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.