Im Aargau: Metzger-Mitarbeiter bildet sich nicht weiter – Busse
Ein Aargauer Metzger weigert sich, eine gesetzlich vorgeschrieben Weiterbildung zu machen. Nach drei verstrichenen Fristen wurde er nun gebüsst.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Metzger arbeitete mit Tieren, obwohl er die vorgeschriebene Weiterbildung nicht hatte.
- Der Veterinärdienst gibt ihm drei Chancen, der Beschuldigte weigert sich aber.
- Deshalb wurde er nun gebüsst, er muss über 1000 Franken bezahlen.
Sturheit – oder Faulheit – kommt einen Aargauer Metzger teuer zu stehen. Weil er die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung nicht besuchte, muss er nun über 1000 Franken bezahlen. Dies berichtet die «Aargauer Zeitung» basierend auf dem rechtskräftigen Haftbefehl.
Im Juli 2021 führte der Veterinärdienst eine Routinekontrolle beim Betrieb im Aargau durch. Bei Hygiene und Tierwohl war alles in Ordnung. Doch der 70-jährige Vater des Inhabers fiel bei der Kontrolle auf: Ihm fehlte die Weiterbildung.
So ist vorgeschrieben, dass jeder, der in einem Schlachtbetrieb mit Tieren arbeitet, an einer eintägigen Weiterbildung teilnehmen muss. Dies muss innerhalb von drei Jahren geschehen. Der 70-Jährige hatte diese nicht besucht, lud aber trotzdem Tiere ab, trieb und betäubte sie.
Der Veterinärdienst gab dem Mann viel Zeit: Bis im April 2022 muss er die Weiterbildung absolviert haben. Doch auch im Juli 2022, als der Veterinärdienst erneut vorbeischaute, hatte der 70-Jährige dies nicht getan. Er erhielt eine zweite Chance und eine Frist bis Ende des Jahres.
Telefonisch kontrollierte der Veterinärdienst erneut. Doch der Beschuldigte «weigert» sich, den Kurs zu besuchen, steht im Strafbefehl. Der Sohn, der den Betrieb leitet, wurde informiert, eine letzte Frist bis Ende März 2023 wurde gesetzt.
Beschuldigter liess drei Chancen ungenutzt
Doch der Mann liess sie erneut verstreichen. Bei einer weiteren Kontrolle im Betrieb wurde er dabei beobachtet, wie er mit den Tieren arbeitete – trotz fehlender Weiterbildung.
Deswegen wurde der mittlerweile 73-Jährige nun gebüsst: Er muss eine Busse von 300 Franken, Strafbefehlsgebühren von 700 Franken und Auslagen von 54 Franken bezahlen. Insgesamt kostet ihn seine Sturheit also 1054 Franken.