Im Fall Frutigen BE bleibt der Verdächtige in Haft
Frutigen BE war im Februar Schauplatz eines Brandes. Dabei starb eine Frau. Verdächtigt wird ihr Partner. Nach der neusten Untersuchung bleibt der in U-Haft.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Fall Frutigen BE bleibt der Verdächtige im Knast.
- Sein Verhalten nach dem Tod des Opfers sind der Polizei klare Indizien.
In Frutigen BE brannte Mitte Februar ein Haus nieder. Darin wurde eine Leiche entdeckt. Jetzt wird klar: Der Partner einer 41-jährigen Frau, deren Leiche nach dem Brand eines Bauernhauses in Frutigen BE gefunden wurde, bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen. Gegen ihn wird wegen vorsätzlicher Tötung, Brandstiftung und Störung des Totenfriedens eine Strafuntersuchung geführt.
Das Bundesgericht hält in seinem am Dienstag publizierten Urteil fest, dass gegen den Beschuldigten ein dringender Tatverdacht bestehe. Es geht zudem von Fluchtgefahr aus.
Wie aus dem Lausanner Entscheid hervor geht, hat die Obduktion der verbrannten Leiche ergeben, dass die Frau vor dem Brandausbruch bereits tot war. Möglicherweise wurde ihr eine Kopfverletzung zugefügt. Die Rechtsmedizin schliesst jedoch nicht aus, dass das Opfer Alkohol, Drogen und Medikamente konsumierte und an einer sogenannten Mischintoxikation starb.
Nicht nur die Hinweise für die Fremdeinwirkung, die den Tod der Frau möglicherweise verursachten, sondern noch weitere Indizien lassen das Bundesgericht schliessen, dass ein dringender Tatverdacht besteht.
Gestoppter Kontakt und Flucht nach Frankreich
So wurden Brandbeschleuniger im Haus festgestellt. Zudem schrieben sich der Beschuldigte und das Opfer täglich SMS, was nach dem mutmasslichen Todeszeitpunkt nicht mehr der Fall war.
Als weiteres Indiz wertet das Bundesgericht das Verhalten des Beschuldigen nach dem Brand. Er reiste mit seinem Wohnmobil nach Frankreich. Dort wurde er Mitte Februar festgenommen und einen Monat später in die Schweiz überführt.
Am 15. Februar brannte das Bauernhaus des Opfers fast vollständig aus. Unter dem Brandschutt wurde deren Leiche gefunden. Die Staatsanwaltschaft Bern geht gemäss Urteil des Bundesgerichts davon aus, dass die Frau bereits einige Tage vorher getötet wurde.