Im Fall Rupperswil werden die psychiatrischen Gutachten besprochen

Vor dem Bezirksgericht Lenzburg AG beginnt am heutigen Dienstag der Prozess zum Vierfachmörder von Rupperswil. Heute stehen zwei psychiatrische Gutachten im Fokus der Verhandlungen.

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Vierfachmörder ist laut Gutachten «pädophil und narzisstisch» - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute Morgen begann der Prozess gegen den Vierfachmörder aus Rupperswil AG.
  • Thomas N. hat vier Menschen in deren Haus brutal umgebracht und sich an seinem jüngsten Opfer zuvor sexuell vergriffen.
  • Am ersten Verhandlungstag werden vor allem zwei psychiatrische Gutachten besprochen.

Der Prozess gegen den geständigen Angeklagten Thomas N., der sich im vorzeitigen Strafvollzug befindet, dauert voraussichtlich vier Tage (Nau berichtete). Das Bezirksgericht Lenzburg AG tagt in den Räumlichkeiten der mobilen Polizei in Schafisheim AG – unweit des Tatorts in Rupperswil AG.

So begann der Prozess heute

Thomas N. ist wegen mehrfachen Mordes angeklagt. Bis es zu einer Verurteilung kommt, gilt für ihn jedoch die Unschuldsvermutung. Als N. den Gerichtssaal betrat, wirkte er deutlich dünner als noch auf den Fotos. N.trägt seine Haare kürzer sowie einen Dreitagebart. Er betrat den Saal zusammen mit seiner Verteidigerin Renate Senn. Folgen werden zwei voneinander unabhängige Gutachten.

Der Gerichtssaal – Hier wird Thomas N. den Prozess gemacht.
Der Gerichtssaal – Hier wird Thomas N. den Prozess gemacht. - Nau

Pädophil und narzisstisch

Das erste psychiatrische Gutachten wurde von Professor Elmar Habermeyer, Direktor Klink für Forensische Psychiatrie an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, vorgetragen. Es zeigte zwei psychiatrisch relevante Problembereiche: Thomas N. hat eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und ist pädophil. Er weise ebenfalls ein abnormales Dominanzverhalten mit einer sexualsadistischen Komponente aus. Die narzisstische Persönlichkeit äussert sich durch mangelnde Empathie. Thomas N. wirke kühl, arrogant und abweisend. Er habe grosse Angst vor Abweisung. Die Pädophilie lebte Thomas N. durch den Konsum von Kinderpornografie aus.

Aufgetreten sei das Verhalten erst zwischen dem 20. und 30. Lebensjahr. In dieser Zeit tat sich eine immer grössere Kluft auf zwischen Wirklichkeit und «Legenden», die er über sein Leben erfand. Sowohl seiner Familie als auch Aussenstehenden gegenüber pflegte er eine erfolgreiche Fassade, während er tatsächlich in mehreren Studien scheiterte. Aus diesem Widerspruch habe sich für ihn ein wachsender Leidensdruck entwickelt.

Beim Täter liege laut Gutachten keine Intelligenzminderung, keine psychiatrische Störung, keine Erziehungsschwierigkeiten, keine gravierenden Konflikte mit den Eltern, keine Lernprobleme und keine Mobbingerfahrungen vor. Er sei hochgradig rückfallgefährdet. Therapiebereit sei er aber. Er werde trotzdem sein Leben lang pädophil bleiben. Jedoch könne er lernen, mit der Neigung umzugehen. Eine Einschränkung der Schuldfähigkeit ist also nicht gegeben.

Zweites Gutachten beurteilt N. als autistisch

Das zweite psychiatrische Gutachten kam vom Aargauer Psychiater Josef Sachs. Dieser hat die Forensische Psychiatrie in Königsfelden AG geleitet. Sachs diagnostizierte bei N. autistische Züge. Der schöne Schein sei Thomas N. sehr wichtig, so der Psychiater. Er habe wie in einer Blase gelebt und habe nur oberflächlich Kontakt mit den Leuten gehabt. Er sei ein Perfektionist, jedoch nicht der typische Narzisst. Das was ihn zum Scheitern gebracht habe, sei das Zwanghafte und die hohen Ansprüche. Auch das zweite Gutachten kommt zum Schluss, dass Thomas N. eine Pädophilie hat.

Im Polizeigebäude in Schafisheim AG fanden die Verhandlungen statt.
Im Polizeigebäude in Schafisheim AG fanden die Verhandlungen statt. - Nau

Strafmass wird noch bekanntgegeben

N. muss sich zudem verantworten wegen mehrfacher räuberischer Erpressung, mehrfacher Geiselnahme, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher sexueller Nötigung, Brandstiftung sowie mehrfacher strafbarer Vorbereitungshandlungen.

Die Staatsanwaltschaft wird das beantragte Strafmass erst an der Gerichtsverhandlung bekanntgeben. Der 34-Jährige muss mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe rechnen. Weil er sich zu einer Therapie bereiterklärt hat, sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine lebenslange Verwahrung nicht gegeben. Aus der Anklageschrift geht nicht hervor, wie die Ermittlungsbehörden letztlich auf den Mann kamen.

Gericht
Der Gerichtssaal. (Symbolbild) - Nau

Thomas N. hat vier Menschen grausam umgebracht

Der Schweizer, der in der Nähe des Tatorts bei seiner Mutter wohnte, ermordete gemäss Anklageschrift am 21. Dezember 2015 eine 48-jährige Frau, deren Söhne im Alter von 13 und 19 Jahren sowie die 21-jährige Freundin des älteren Sohnes. Der nicht vorbestrafte und zuvor nicht aufgefallene Beschuldigte soll den 13-Jährigen sexuell missbraucht und seine Taten gefilmt haben. Diese Aufnahmen werden heute vor Gericht gezeigt. N. wird dann den Saal aber verlassen müssen.

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Nau schaut mit dem Gemeindepräsident Rudolf Hediger auf den Gerichtsprozess. - Nau

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Wie wird der Prozess gegen den Vierfachmörder ablaufen? - Nau

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