Im Zug mit Fleischmesser auf Kollegen eingestochen
Im März 2022 wurde ein 33-Jähriger des versuchten Mordes schuldig gesprochen. Jetzt geht der Mann vor dem Kantonsgericht St. Gallen in Berufung.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 33-Jähriger geht gegen seine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Berufung.
- Er beantragt in zweiter Instanz eine tiefere Sanktion.
Ein 33-jähriger Sudanese steht am Dienstag vor Kantonsgericht St. Gallen. Der wegen versuchten Mordes verurteilte Mann will in zweiter Instanz eine tiefere Sanktion erreichen.
Der Beschuldigte soll im März 2021 in einem Zug mit einem 25 Zentimeter langen Fleischmesser in Tötungsabsicht mehrfach auf einen Kollegen eingestochen haben. Auslöser war ein Streit zwischen den beiden Männern um Geld.
Mann erhielt Freiheitsstrafe von 12 Jahren
Das Kreisgericht Toggenburg sprach den Beschuldigten im März 2022 des versuchten Mordes schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren sowie einer Busse von 400 Franken. Weiter wurde er für 12 Jahre des Landes verwiesen und die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) angeordnet. Die Schadenersatzforderung des Privatklägers wurde auf den Zivilweg verwiesen und der Beschuldigte verpflichtet, dem Opfer eine Genugtuung von 25'000 Franken zu bezahlen.
In der Berufung beantragt der Beschuldigte die Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, eine tiefere Sanktion, eine geringere Genugtuung und die Reduktion der Dauer der Landesverweisung.