Immer mehr Beschwerden über Fernseh- und Radiobeiträge

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Bern,

2024 gingen bei der UBI 45 Beschwerden ein, vor allem zu Fernsehausstrahlungen und dem Online-Bereich der Schweizerischen Radio und Fernsehgesellschaft (SRG).

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Im vergangenen Jahr gingen bei der UBI 45 Beschwerden ein, vor allem zu Fernsehausstrahlungen und dem Online-Bereich der SRG. (Archivbild) - pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • 2024 gab es sieben Beschwerden mehr wegen Radio- und TV-Beiträgen als 2023.
  • Bei sieben der 31 erledigten Verfahren stellte die UBI eine Rechtsverletzung fest.

Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ist im vergangenen Jahr eine Rekordzahl von 45 Beschwerden eingegangen, sieben mehr als im Vorjahr.

Die meisten betrafen Fernsehausstrahlungen und den Online-Bereich der Schweizerischen Radio und Fernsehgesellschaft (SRG).

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Bei sieben der 31 erledigten Verfahren stellte die UBI eine Rechtsverletzung fest, wie es in einer Mitteilung der Beschwerdeinstanz vom Dienstag heisst.

Gegenstand der neu eingegangenen Beschwerden bildeten demnach fast ausschliesslich Publikationen der SRG, nämlich von Schweizer Radio und Fernsehen SRF (30), Radio Télévision Suisse RTS (12) und Radiotelevisione Svizzera RSI (2).

Die einzige Ausnahme war eine Sendung von Telebasel.

UBI rügt Nachrichtensendungen zu aktuellen Themen

In erster Linie gerügt wurden Nachrichtensendungen und andere Informationsformate.

Bei den beanstandeten Publikationen ging es unter anderem um den Konflikt in Gaza, eidgenössische und kantonale Abstimmungen, Wahlen, politische und gesellschaftliche Aktualitäten, hängige und abgeschlossene Strafverfahren sowie Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Abstimmungsunterlagen
Unter anderem wurden Publikationen über Wahlen und Abstimmungen gerügt. (Gestellte Aufnahme) - keystone

Die seit 1984 bestehende Unabhängige Beschwerdeinstanz ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie setzt sich aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat zusammen.

Präsidiert wird die Kommission von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay.

Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob Inhalte von ausgestrahlten Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter und vom übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Publikationen verletzt haben.

Kommentare

User #4662 (nicht angemeldet)

die wutbürger sind nicht faul - die trumpisten sind auch daran, die medien mit klagen bei gericht einzudecken -

User #2028 (nicht angemeldet)

Brauchts Bachelorette, Ding meinen Song, Bauer ledig sucht ein Besen etc !

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