Immunität von Sibel Arslan wird definitiv nicht aufgehoben
Der Entscheid ist nun endgültig. Nationalrätin Sibel Arslans (Grüne/BS) Immunität soll nicht aufgehoben werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Immunität von Nationalrätin Sibel Arslan wird definitiv nicht aufgehoben.
- Der Entscheid ist nun endgültig, gegen die 41-Jährige darf nicht ermittelt werden.
Nun ist der Entscheid fixiert: Nach der Immunitätskommission des Nationalrats kam auch die zuständige Kommission des Ständerats zum Entschluss. Die Immunität von Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne/BS) soll nicht aufgehoben werden. Dies teilte die Kommission des Ständerats am Montag mit.
Die Kommissionen hatten sich mit einem Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 6. Juli 2021 zu befassen. Der Entscheid ist damit endgültig. Gegen Arslan darf nicht ermittelt werden.
Vorwürfe gegen Sibel Arslan
Der 41-Jährigen wird vorgeworfen, am 14. Juni 2020 in Basel eine rechtswidrige Frauenstreik-Demonstration unterstützt und die Polizeikräfte an den mehrfach angekündigten Amtshandlungen gehindert zu haben.
Dabei habe sie sich unter anderem wegen Hinderung einer Amtshandlung und der Störung von Betrieben strafbar gemacht. Ebenfalls warf man ihr vor, gegen die Covid-2-Verordnung verstossen zu haben.