In Biel BE: Chauffeur vergewaltigt beeinträchtigtes Kind (9)

Redaktion
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Biel/Bienne,

Ein Bieler Schüler (9) mit einer Beeinträchtigung wurde von einem Chauffeur des Behindertentransports sexuell missbraucht.

Schulweg Junge Biel
Ein Neunjähriger aus Biel BE wurde vom Chauffeur eines Behindertentransports sexuell missbraucht. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 26-jähriger Mann hat sich in Biel BE an einem neunjährigen Jungen vergriffen.
  • Der Mann war Fahrer eines Behindertentransports, der Junge ist beeinträchtigt.
  • Geschehen ist die Tat im Januar. Gegen den Chauffeur wurde eine Untersuchung eingeleitet.

Ein neunjähriger Schüler aus Biel BE wurde im Januar von einem Behindertentransport-Chauffeur sexuell missbraucht.

Der 26-jährige Mann habe sich vor dem Jungen entblösst und ihn anal penetriert, berichtet «Biel-Bienne».

Heraus kam der Vorfall, weil der beeinträchtigte Junge nach einem Tag in der Schule traumatisiert und mit Schmerzen heimkam.

Daraufhin riefen die Eltern des Bubs die Polizei. Eine Untersuchung im Spitalzentrum Biel bestätigte schliesslich den Verdacht, dass der Neunjährige vergewaltigt worden war.

Fahrer war noch in der Probezeit

Gegen den 26-jährigen Chauffeur des Behindertentransports und gegen die Schule des Bieler Buben wurde Anzeige erstattet.

Gegenüber «Biel-Bienne» berichtet der Vater des Jungen, der Mann sei zwar festgenommen worden. Jedoch hätte man ihn nach 48 Stunden wieder laufen lassen.

Der Mann ist laut seinem Arbeitgeber durch einen anderen Chauffeur ersetzt worden. Er sagt: «Die mutmassliche Tat fand am dritten Tag seiner Probezeit statt.»

Insgesamt beschäftigt das Unternehmen, welches seit über 20 Jahren besteht, 22 Fahrer. Diese sind hauptsächlich im Kanton Bern tätig.

Dem Täter fehle es an Menschlichkeit

Eine solche Erfahrung wirke sich auf jedes Kind anders aus, lässt ein Kinder- und Jugendpsychologe gegenüber «Biel-Bienne» verlauten. Aber es sei klar, dass eine solche Tat für kein Kind leicht zu verarbeiten sei.

Es sei moralisch besonders verwerflich, dass der mutmassliche Täter die Minderjährigkeit und Beeintächtigung seines Opfers ausgenutzt habe, so der Psychologe.

Es fehle dem Täter an Menschlichkeit, so sein Urteil.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Im Falle des mutmasslichen Übergriffs wurde auch die Staatsanwaltschaft aktiv.

Man habe eine Untersuchung gegen den 26-Jährigen eingeleitet, so die Generalstaatsanwaltschaft in Bern. «Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, lässt sich aus heutiger Sicht nicht prognostizieren.»

Es gelte der Grundsatz der Unschuldsvermutung, so der Generalstaatsanwalt.

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