In Uri soll das Öffentlichkeitsprinzip auch für Gemeinden gelten
Im Kanton Uri soll das Öffentlichkeitsprinzip auch für die Gemeinden gelten, so sieht es eine Gesetzesrevision vor.

Das Öffentlichkeitsprinzip soll im Kanton Uri auch für die Gemeinden gelten. Dies sieht der Regierungsrat in einer Gesetzesrevision vor. Neu geregelt werden soll die Verweigerung amtlicher Dokumente.
So soll namentlich die Gefahr von «fishing expeditions» unterbunden werden. Uri hatte das Öffentlichkeitsprinzip 2006 eingeführt. Es gilt indes nur für die kantonale Verwaltung.
Einzig Altdorf führte auf kommunaler Ebene ebenfalls das Öffentlichkeitsprinzip ein. Der Landrat forderte vor einem Jahr mit einer Motion, dass das Öffentlichkeitsprinzip für alle Gemeinden gelten solle.
Gesetzliche Revision zur Umsetzung des Anliegens
Mit der Revision des Gesetzes, welche der Regierungsrat am Dienstag publizierte, soll dieses Anliegen umgesetzt werden.
Grundsätzlich soll jede Person das Recht haben, amtliche Dokumente einzusehen, sofern dem nicht überwiegend öffentliche oder schützenswerte private Interessen entgegenstehen.
Nicht unter den Schutz des Öffentlichkeitsgesetzes fallen sollen zudem «Gesuche zum Zwecke der Ausforschung». Damit will der Regierungsrat «fishing expeditions» verhindern, zu denen es gemäss seinen Angaben im Kanton Zug gekommen ist.
Verhinderung von Rechtsmissbrauch
Das Öffentlichkeitsgesetz solle nicht dafür herhalten, dass jemand aufs Geratewohl Einsicht nehme in der Hoffnung, etwas zu finden, was ihm diene, schreibt er. Es gehe hierbei um ein Rechtsmissbrauchsverbot.
Geregelt werden soll im Gesetz auch die Behördeninformation von Amtes wegen.
Als Grundsatz sollen alle auf Datensätze, die keine schutzbedürftigen Inhalten hätten, in maschinenlesbarer Form und frei von Nutzungseinschränkungen zugreifen können.