Gericht

Informant in IV-Gutachterskandal steht selber vor Zürcher Gericht

Keystone-SDA
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Zürich,

Ein Informant, der auf falsche IV-Gutachten hinwies, steht nun selbst vor Gericht.

Zürcher Bezirksgericht
Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 80 Franken. (Archivbild) - keystone

Ein Informant, der den «Kassensturz» über falsche IV-Gutachten informiert hatte, steht heute Montag selber vor Gericht. Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft dem 59-Jährigen vor, Gespräche mit einem Zürcher Psychiater heimlich aufgenommen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 80 Franken. Der Beschuldigte habe das Gespräch aufgenommen, um einen Fernsehbeitrag über die angeblich krassen Fehler in den Gutachten der Firma PMEDA zu ermöglichen. Damit habe er sich selber einen Vorteil verschaffen wollen, heisst es in der Anklage.

Gesprächsaufnahme führt zur Enthüllung

Der 59-Jährige nahm mit seinem Handy heimlich ein Gutachtergespräch mit einem Psychiater auf, der im Auftrag der Firma PMEDA entscheiden sollte, ob er Anspruch auf eine IV-Rente habe oder nicht. Der Arzt kam zum Schluss, dass der Patient trotz psychischer und physischer Probleme zu hundert Prozent arbeitsfähig sei.

Der Beschuldigte leitete die Aufnahme an den «Kassensturz» weiter. So entstand der Beitrag «Rente weg: Gutachter schreiben falsche Arzt-Zeugnisse», der im Oktober 2018 auf SRF ausgestrahlt wurde.

Folgen des Fernsehbeitrags

Der Beitrag hatte zur Folge, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen die Zusammenarbeit mit der Firma PMEDA einstellte. Der Bund war zum Schluss gekommen, dass es in vielen Gutachten «gravierende formale und inhaltliche Mängel» gab. Die Firma ging schliesslich konkurs.

Im Zusammenhang mit der Gutachter-Firma PMEDA muss sich aber nicht nur der Informant vor Gericht verantworten. Auch gegen den Psychiater und den ehemaligen Chef der Gutachter-Firma laufen Strafverfahren. Sie werden wegen Betrugs und Urkundenfälschung angeklagt. Wann sie vor Gericht erscheinen müssen, ist noch offen.

Kommentare

User #6350 (nicht angemeldet)

Warum wird gegen jemanden, der einen Missbrauchsfall auf Video filmt und so aufdeckt, Strafanzeige erstattet. Nun ja: weil er jemanden ungefragt gefilmt hat. Aber: hat SRF hier keinen Schutz vorgesehen, damit das nicht passieren kann? Im Moment empfinde ich die Aussendung dieser Videoaufnahme ein weiterer Missbrauch dieses Mannes, nämlich durch den Fernsehsender!

User #5981 (nicht angemeldet)

Es müssen durch Taggeldversicherer angeordnete IV- Gutachten oder vielmehr Frühanmeldungen vorgenommen werden, obschon der betroffene Patient längst schon wieder 100% arbeitet. Sauerei.

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