Informationen über elterliche Sorge sollen ins Einwohnerregister
Der Bundesrat möchte Informationen zur elterlichen Sorge im Einwohnerregister speichern und Behörden verpflichten, die Gemeindedaten aktuell zu halten.
Informationen über die elterliche Sorge sollen künftig im Einwohnerregister ersichtlich sein. Der Bundesrat will daher Zivilstandsämter, Zivilgerichte und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden verpflichten, die Einwohnerdienste von Gemeinden auf dem Laufenden zu halten.
Der Bundesrat legte an seiner Sitzung am Mittwoch die Eckwerte einer Vernehmlassungsvorlage zum Thema fest. Namentlich für Schulen, aber auch für andere Behörden sei es wichtig zu wissen, wer über Fragen zur Entwicklung und Erziehung eines Kindes zu entscheiden habe, schrieb er zur Begründung in seiner Mitteilung.
Vernehmlassungsvorlage zur elterlichen Sorge bis 2025 in Arbeit
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wird den Angaben zufolge nun bis September 2025 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Seit dem 1. Juli 2014 steht in der Schweiz die elterliche Sorge grundsätzlich beiden Eltern zu.
In Ausnahmefällen hat aber nur die Mutter oder der Vater die elterliche Sorge inne. Dies hat Auswirkungen, wenn es um Entscheidungen geht, beispielsweise zur Einschulung eines Kindes, über medizinische Eingriffe oder über einen Umzug an einen anderen Ort.