Inselspital nimmt Frau (20) das Baby weg

Stéphanie Hofer
Stéphanie Hofer

Bern,

Die 20-Jährige Simone S. aus Deutschland hat vor einer Woche im Inselspital ihr Kind geboren. Sie kam in die Schweiz, damit ihr die Behörden – nicht wie in Deutschland geplant – das Baby wegnehmen. Gebracht hat dieser Schritt nichts. Die Frau hat ihr Kind bisher nicht einmal gesehen.

Die Frauenklinik des Inselspitals Bern.
Die Frauenklinik des Inselspitals Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 20-jährige Deutsche hat vor einer Woche im Inselspital in Bern ihr Kind zur Welt gebracht.
  • Die Kesb nahm ihr das Baby weg – auf Empfehlung der deutschen Behörden.

Eine Woche ist es her, seit die Deutsche Simone S. (20) ihr Baby in der Frauenklinik des Inselspitals Bern zur Welt gebracht hat. Und noch immer hat sie ihr Kind nicht zu Augen bekommen.

Wie «20 Minuten» berichtet, machen dies die Behörden aber aus einem bestimmten Grund. S. kam in die Schweiz, weil sie den Behörden in Deutschland entgehen wollte. S. leidet unter dem Jacobsen-Syndrom, das mit dem Down-Syndrom vergleichbar ist. Die deutschen Behörden sind sich sicher, die 20-Jährige sei geistig behindert – was sie selbst bestreitet.

Im Januar hatte ein deutsches Gericht entschieden, dass sie ihr Kind nicht alleine aufziehen könne. Auch sei es nicht möglich, das Baby ihren Eltern in Obut zu geben, da die Wohnsituation verwahrlost und der Vater Alkoholiker sei. Als Vater des Kindes kommen derweil offenbar fünf verschiedene Männer in Frage.

Kesb setzt deutschen Entscheid um

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Bern äussert sich gegenüber «20 Minuten» nur folgendermassen zum Fall: «Die Unterbringung platzierter Neugeborener erfolgt in Akutspitälern, bis keine medizinische Betreuung mehr notwendig ist. Anschliessend werden die Neugeborenen durch die ausländische Behörde in Obhut genommen oder in einer spezialisierten Institution platziert, bis dies möglich ist.» Heisst: S. hat ihr Kind bis jetzt noch immer nicht gesehen. Wo es ist, ist unklar. Vielleicht bereits wieder in Deutschland.

Doch die Kesb kann in diesem speziellen Fall gar nicht anders handeln. Offenbar ist die Schweiz in solch einem Falle verpflichtet, den Entscheid des Ursprungslands umzusetzen – ohne weitergehende Prüfung. In einem Mutter-Kind-Heim habe S. ihr Kind nicht aufziehen wollen, ebenso sei bei einem Besuch der Behörden im Haus ihres Vaters keinerlei Material vorgefunden worden, dass auf ein Baby im Haushalt hindeuten würden.

Deshalb das Urteil: «Die Mutter hat es in den letzten Jahren in keinster Weise geschafft, sich ein realistisches Bild über ihre eigene Situation zu machen und entsprechende Hilfe anzunehmen.» Ausserdem rechnen sie «ohne Massnahmen des Familiengerichts eine erhebliche Schädigung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt».

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