Ist impfen Arbeitszeit? Knatsch in beiden Basel um Corona-Ausfall
Corona-Impftermine fallen oftmals in die Arbeitszeit. Rechtlich gesehen dürfen Arbeitgeber aber darauf verzichten, die Absenz anzurechnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Termine zur Impfung gegen das Coronavirus fallen oftmals auf Arbeitszeit.
- Rechtlich gesehen muss der Ausfall nicht als Arbeitszeit gewertet werden.
- In Basel-Stadt und Baselland sorgt dies für Ungewissheit.
Impf-Aufgebote kommen oftmals kurzfristig und ohne Vorwarnung. Die Termine sind limitiert. Was tun, wenn dieser nun ausgerechnet auf die Arbeitszeit fällt?
Unia-Sprecher Serge Gnos findet klare Worte: «Impfen ist Arbeitszeit», sagt er gegenüber der «Basler Zeitung». Allerdings hat die Geschichte einen grossen Haken. Da kein Zwang zur Impfung gegen Covid-19 bestehe, könne rechtlich gesehen auch keine Arbeitszeit dafür angerechnet werden.
Der Arbeitgeberverband Basel fährt die gleiche Schiene wie die Gewerkschaft. Daniela Beck, Abteilung Rechtsberatung und Familienpolitik, erklärt: «Wir empfehlen den Firmen, die erforderliche Zeit für die Wahrnehmung des Impftermins als Arbeitszeit zu behandeln.» Das Unterlassen eines Impftermins sei den Arbeitnehmenden nicht zumutbar.
Impfen auf Arbeitszeit: Arbeitgeber in beiden Basel zeigen sich zurückhaltend
Im Baselbiet sieht die Situation anders aus. Ruedi Kurth, Leiter Fachbereich Personal- und Organisationsentwicklung beim Personalamt Baselland, erklärt: «Die Mitarbeitenden sind angehalten, einen allfälligen Impftermin ausserhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren.» Das Impf-Angebot dürfe nur angenommen werden, wenn es in betrieblicher Hinsicht möglich sei. Allerdings erhalten die Mitarbeitenden pro Impftermin, sofern er nicht ausserhalb der Arbeitszeit erfolgt, eine Stunde Arbeitszeit gutgeschrieben.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt verfolgt eine ähnliche Linie. Impftermine sollen demnach wenn möglich auf die Freizeit verlegt werden. Ist dies nicht möglich, so sollen Vorgesetzte eine Impfung während der Arbeitszeit ermöglichen.