Journalistenverband Impressum wählt zwei Frauen an die Spitze

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Bern,

Fabienne Sennhauser und Caroline Gebhard übernehmen die Leitung von Impressum, dem Berufsverband der Journalisten in der Schweiz.

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Fabienne Sennhauser und Caroline Gebhard übernehmen die Leitung von Impressum, dem Schweizer Berufsverband für Journalisten. (Symbolbild) - Pixabay

Fabienne Sennhauser und Caroline Gebhard stehen neu an der Spitze von Impressum. Die Delegiertenversammlung des Berufsverbandes von Journalistinnen und Journalisten in der Schweiz wählte die stellvertretende Chefredaktorin der «Zürichsee-Zeitung» und die Journalistin von «La Côte» zu Nachfolgerinnen von Edgar Bloch, der den Vorstand verlässt. Innerhalb von etwas mehr als einem Jahrzehnt habe die Schweiz ein Drittel ihrer Medienschaffenden verloren, und proportional dazu habe Impressum zahlreiche Mitglieder eingebüsst, hiess es in einer Mitteilung des Berufsverbandes vom Freitag.

Das spiegle sich auch in den Finanzen von Impressum wider. Die Delegierten verabschiedeten eine Resolution zur Unterstützung der parlamentarischen Initiative der Freiburger Mitte-Ständerätin Isabelle Chassot. Die mit der Initiative geforderte Unterstützung für die elektronischen Medien – darunter auch für Nachrichtenagenturen wie Keystone-SDA – müsse schnell kommen, um weitere Krisen, wie der Mediensektor sie gerade durchlebe, zu vermeiden, so Impressum.

Kommentare

User #1906 (nicht angemeldet)

Der heute als Impressum bekannte Verein der Schweizer Presse begann im November 1969 mit der Erarbeitung eines «Ehrenkodex» für die journalistische Arbeit. Der Vorentscheid wurde bereits 1968 getroffen und hatte das Ziel, die Selbstkontrolle der Presse zu fördern. Die Erarbeitung des Kodex wurde in den darauffolgenden Jahren von den regionalen Verbänden kritisch begleitet. 1970 kam es zu einem Rückschlag, als die Versammlung der delegierten Mitglieder die Rückweisung beschliessen. Anlass zu Streit führte die Debatte über die Aufnahme eines «Rechts auf Information», die nach Ansicht der Delegierten nicht durch die Berufsethik, sondern durch den Gesetzgeber zu regeln sei. Einwände gab es auch zur Frage, welche Art der Berichterstattung vom Ehrenkodex erfasst werden sollte: Die Genfer Sektion setzte sich mit ihrem Antrag durch, dass im Text nicht nur eine «seriöse», sondern auch «lebhafte Berichterstattung» gefordert werden solle. Die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten wurde in einer ersten Fassung schliesslich am 17. Juni 1972 angenommen. Die Abstimmung fiel mit 62 gegen 7 Stimmen deutlich aus. Aus dem «Ehrenkodex» wurde damit der «Pressekodex». Die Delegierten des Vereins der Schweizer Presse entschieden am selben Tag, den Pressekodex zum integrierenden Bestandteil der Statuten zu erklären und einen Presserat zu schaffen, um Verletzungen des Pressekodexes beurteilen und feststellen zu können.

User #4524 (nicht angemeldet)

Journalisten ist wieder okay ist wieder beides aber wehe man sagt Lehrer...dann muss das:innen hin manoman

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