«Junge Tat» will Geldstrafen der Zürcher Justiz nicht zahlen
Die Exponenten der «Jungen Tat» kündigten auf der Plattform X an, die Geldstrafen der Zürcher Staatsanwaltschaft nicht zu bezahlen.
Die sechs Exponenten der rechtsextremen Gruppierung «Junge Tat» wollen die Geldstrafen, die ihnen von der Zürcher Staatsanwaltschaft aufgebrummt wurden, nicht bezahlen. Dies gaben sie in einem Video auf der Plattform X bekannt.
«Wir werden diese Repression nicht auf uns sitzen lassen», sagte ein Mitglied der «Jungen Tat» in dem Video. Damit werde die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Damit dürfte es erstmals zu einem Gerichtsprozess gegen Vertreter der «Jungen Tat» kommen.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte Ende September sechs Rechtsextreme per Strafbefehl zu Geldstrafen zwischen 100 und 180 Tagessätzen verurteilt. Insgesamt kämen für die sechs Rechtsradikalen Strafen in der Höhe von 70'000 Franken zusammen.
Wegen Rassendiskriminierung und anderer Delikte angeklagt
Gemäss Staatsanwaltschaft machten sich die Mitglieder der «Jungen Tat» unter anderem der Rassendiskriminierung, der Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, des Landfriedensbruchs und des Vergehens gegen das Sprengstoffgesetz schuldig.
Die Zürcher Justiz wies ihnen mehrere Delikte nach, die in unterschiedlicher Zusammensetzung zwischen Februar 2022 und April 2024 begangen wurden. Sie hatten etwa versucht, im Juni 2022 den Gottesdienst des Pride-Festivals zu stören. Dabei wollten sie ein weisses Holzkreuz auf einem Betonsockel in die Kirche tragen.
Im Oktober 2022 kam es auch bei einer Vorlesestunde von Dragqueens für Kinder im Zürcher Tanzhaus zu einer Störaktion. In Winterthur schlichen sich die Rechtsextremisten zudem – als Handwerker getarnt – auf das Dach des Einkaufs- und Kinozentrums Kesselhaus und hängten ein Transparent auf. Darauf warben sie grossflächig für «Remigration», also die Ausschaffung von Ausländern.
Einreisesperre für Martin Sellner
Am 19. Oktober wollte der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner bei einem Anlass der «Jungen Tat» eine Rede im Kanton Zürich halten. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) verhängte jedoch eine Einreisesperre gegen ihn.
Sellner kündigte an, gegen die Einreisesperre mit juristischen Mitteln vorgehen zu wollen. Zudem werde er mit nicht näher ausgeführten «Trickli» auf die Einreisesperre reagieren.