JVA Lenzburg zahlt gemäss Finanzkontrolle zu viel für Medikamente

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Die Justizvollzugsanstalt Lenzburg AG hat gemäss der kantonalen Finanzkontrolle in vergangenen zwei Jahren zu viel für die Medikamente der Gefangenen bezahlt.

Justizvollzugsanstalt
Justizvollzugsanstalt. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Die Kosten betrugen 640'000 Franken – der mit dem Anbieter vereinbarte Rabatt von 75 Prozent wurde nicht gewährt.

Das kantonale Amt für Justizvollzug prüfe die bisherigen Abrechnungen des Lieferanten bezüglich unterbliebener Rabattgewährung und werde zu viel bezahlte Beträge ab Vertragsbeginn 1. Januar 2021 bis Ende dieses Jahres zurückfordern, heisst es im Jahresbericht der Finanzkontrolle.

Für Medikamentenlieferungen wurde im Jahr 2020 nach den GATT/WTO-Vorschriften eine Ausschreibung im offenen Verfahren vorgenommen, wie es im Bericht der Finanzkontrolle heisst.

Seither würden die Medikamente fast ausschliesslich vom entsprechenden Anbieter bezogen.

Abrechnung der Medikamente sollte direkt von der Apotheke erfolgen

Aus Sicht der Finanzkontrolle könnte der gesamte Prozess der Medikamentenversorgung «erheblich verbessert werden».

Als Lösung schlägt die Finanzkontrolle vor, dass die Abrechnung der verordneten Medikamente direkt von der Apotheke mit der Krankenkasse der Häftlinge erfolgt, ohne dass der Kanton die verordneten Medikamente vorfinanziert.

So könnte der Rückerstattungsprozess laut Finanzkontrolle erheblich vereinfacht und unvollständige Rückerstattungen vermieden werden.

Finanzkontrolle empfahl eine grundsätzliche Kosten-Nutzen-Analyse

Genauer unter die Lupe genommen werden sollten auch die für Telemedizin abgerechneten Leistungen. Die Anzahl der telefonischen Konsultationen ausserhalb der Geschäftszeiten sei von der Justizvollzugsanstalt Lenzburg AG (JVA) nicht kontrolliert worden.

Das werde, soweit möglich, nachgeholt und allfällig zu viel abgerechnete Pauschalbeträge der letzten zwei Jahre würden zurückgefordert, schrieb die Finanzkontrolle.

Des Weiteren empfahl die Finanzkontrolle eine grundsätzliche Kosten-Nutzen-Analyse der ausgelagerten medizinischen Leistungen.

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