Kadermitglied des Geheimdienstes verletzt interne Weisungen

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Bern,

Ein Kadermitglied des NDB hat interne Weisungen verletzt. Eine externe Person hat für Beratungstätigkeiten während zwei Jahren monatlich 5000 Franken erhalten.

Ein Kadermitglied des Nachrichtendienst des Bundes mit Sitz in Bern hat mit einer Auftragsvergabe laut einer Untersuchung interne Weisungen verletzt. (Archivbild)
Ein Kadermitglied des Nachrichtendienst des Bundes mit Sitz in Bern hat mit einer Auftragsvergabe laut einer Untersuchung interne Weisungen verletzt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kadermitglied des Nachrichtendienstes des Bundes hat interne Weisungen verletzt.
  • Es ging um den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit einer externen Person.
  • Die externe Person habe während zwei Jahren monatlich 5000 Franken bezogen.

Ein Kadermitglied des Nachrichtendienstes des Bundes hat bei der Vergabe eines Dienstleistungsauftrages interne Weisungen verletzt. Zu diesem Schluss kam eine Administrativuntersuchung, die das Verteidigungsdepartement in Auftrag gab.

Gemäss der Untersuchung durch eine Berner Anwaltskanzlei sei kein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorgelegen, teilte das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am Donnerstag mit.

Da indes interne Weisungen verletzt worden seien, empfehle der Bericht eine vermehrte Sensibilisierung sowie eine neue Genehmigungsinstanz. «Diese Empfehlungen werden umgesetzt», schrieb das VBS.

Monatliche Entschädigung von 5000 Franken

Die Administrativuntersuchung wurde im Februar dieses Jahres in Auftrag gegeben. Gegenstand der Überprüfung war laut Mitteilung der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zwischen einem damaligen Top-Kader des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) und einer externen Person für Beratungstätigkeiten.

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Die externe Person habe für ihre Beratungstätigkeit von ungefähr zwei Jahren monatlich eine Entschädigung von 5000 Franken bezogen. Hinzu seien Spesen in der Höhe von rund 6875 Franken gekommen, die während dieser Periode an die externe Person ausbezahlt worden seien.

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