Kanton Bern muss 14 Ausschaffungshäftlinge freilassen

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Bern,

Der Kanton Bern hat 14 Personen aus der Ausschaffungshaft entlassen müssen. Sie können wegen der Corona-Krise nicht in ihr Heimatland geflogen werden.

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Ausschaffungshaft (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Bern musste 14 Personen aus der Ausschaffungshaft entlassen.
  • Wegen der Corona-Krise können sie nicht in ihr Heimatland geflogen werden.

Der Kanton Bern hat 14 Personen aus der Ausschaffungshaft entlassen müssen. Sie können wegen der Corona-Krise einstweilen nicht in ihr Heimatland geflogen werden. Unter ihnen sind drei verurteilte Drogenhändler.

Der bernische Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) bestätigte am Samstag auf Anfrage einen Artikel der «Berner Zeitung». Die Albaner seien auf Anweisung des zuständigen Gerichts auf freien Fuss gesetzt worden. Dass sie untertauchen, kann laut Müller nicht verhindert werden. Eine Überwachung sei rechtlich nicht zulässig.

Die Entlassung der 14 Personen aus der sogenannten ausländerrechtlichen Administrativhaft erfolgte, weil ungewiss ist, wann welche Flugverbindungen wieder aufgenommen werden. «Eine weitere Inhaftierung wäre unverhältnismässig gewesen», hielt Müller fest.

Jeder Fall einzeln geprüft

Unter den Freigelassenen seien auch sechs Asylsuchende, deren Gesuch abgewiesen wurde und die auf ihre Ausschaffung warteten. Dies schreibt die BZ unter Berufung auf die kantonale Sicherheitsdirektion. Dazu kommen fünf sogenannte Dublin-Fälle: Asylsuchende also, die in jenes europäische Land zurückgeschafft werden müssten, in dem sie erstmals registriert wurden.

Philippe Müller
Der bernische Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) zeigt wenig Verständnis für die Kritik an den Rückkehrzentren. - keystone

«Die Entlassung aller Personen in ausländerrechtlicher Administrativhaft, wie das rot-grüne Politiker und die Demokratischen JuristInnen bei mir kürzlich gefordert haben, habe ich abgelehnt», ergänzte Müller gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Jeder Fall werde einzeln und differenziert geprüft. Wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährde, solle nicht wegen vorübergehender Vollzugsschwierigkeiten auf freien Fuss gesetzt werden. Im Fall der drei Dealer habe das zuständige Gericht eine Haftverlängerung aber auch vom Gesichtspunkt der öffentlichen Sicherheit her für unverhältnismässig empfunden.

In Genf schon vor einem Monat

In Genf ist schon seit einem Monat niemand mehr in Administrativhaft. Zu Beginn der Corona-Krise vor einem Monat sei entschieden worden, die entsprechenden Anstalten von Frambois und Favra zu schliessen. Dies sagte deren Sprecher Laurent Forestier gegenüber Keystone-SDA. Es habe sich um gut 30 Personen gehandelt, die nicht in ihre Ursprungsländer hätten zurücktransportiert werden können.

Die Haftentlassenen könnten allerdings in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt und geografisch dazu verpflichtet werden, einen vorgegebenen geografischen Raum nicht zu verlassen. Der Kanton Genf bringe nämlich im Rahmen des interkantonalen Konkordates auch Häftlinge aus der Waadt und dem Kanton Neuenburg unter.

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