Fall Kirchenasyl: Luzerner Regierung nimmt Stellung
Die Luzerner Regierung nimmt Stellung zur Ausschaffung einer tschetschenischen Frau und ihrer traumatisierten 12-jährigen Tochter.
Das Wichtigste in Kürze
- Die IG Kirchenasyl forderte die Rückkehr einer tschetschenischen Frau und ihrer Tochter.
- Ihrer Petition mit wurde von der Luzerner Regierung nicht nachgegangen.
Eine tschetschenische Frau ist mit ihrer 12-jährige Tochter letzten November nach einem einjährigen Kirchenasyl nach Belgien ausgeschafft worden. Als Reaktion darauf reichte die IG Kirchenasyl beim Luzerner Regierungsrat eine Petition mit 1200 Unterschriften ein. Das Schreiben fordert eine Lösung, welche die Rückkehr nach Luzern ermöglichen würde.
In der Petition wird argumentiert, dass die psychische Verfassung der traumatisierten Tochter nicht berücksichtigt wurde. Ausserdem seien die Zustände im belgischen Aufnahmezentrum unzumutbar.
Den Forderungen wurde nun jedoch nicht nachgegangenen. Das Urteil sei gemäss der Dublin-Verträge rechtens. Ausserdem habe die Mutter mit ihrer Tochter bereits in mindestens fünf anderen europäischen Staaten Asylsgesuche gestellt.