Kanton Bern überprüft Cheflöhne staatsnaher Betriebe

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Die Berner Regierung wird prüfen, was sie gegen hohe Löhne bei staatsnahen Betrieben wie der BKW unternehmen kann. Der Grosse Rat hat am Dienstag vier Vorstösse mit diesem Auftrag diskussionslos angenommen.

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Der Grosse Rat in Bern. (Archivbild) - Keystone

Der Grosse Rat hat am Dienstag vier Vorstösse mit diesem Auftrag diskussionslos angenommen.

Die Regierung widersetzte sich den zu Postulaten abgeschwächten Vorstössen nicht. Sie hatte eine Auslegeordnung zu den Löhnen und Vergütungen von Kaderleuten und Verwaltungsratsmitgliedern versprochen. Konkrete Massnahmen sollen wiederum dem Grossen Rat vorgelegt werden.

Auslöser für die Grossratsvorstösse war der Anfang dieses Jahres publizierte Geschäftsbericht 2018 der BKW. Ihm war zu entnehmen, dass die Chefin des Berner Energie- und Infrastrukturunternehmens, Suzanne Thoma, im vergangenen Jahr etwas über zwei Mio. Franken verdiente, rund 700'000 Franken mehr als im Vorjahr.

Die Konzernleitung insgesamt erhielt 5,67 Millionen Franken nach 4,82 Millionen im Vorjahr. Der Verwaltungsrat wurde mit insgesamt 932'000 Franken nach 888'000 Franken im Vorjahr entlöhnt.

Die Urheber der vier Grossratsvorstösse bezeichnen diese Entwicklung als «Vergütungsexzesse», «masslos», «nicht gerechtfertigt» und «nicht nachvollziehbar». Die Vorstösse kommen sowohl aus dem linken wie aus dem rechten politischen Spektrum.

Natalie Imboden (Grüne/Bern) forderte Guidelines über die Vergütungspraxis bei der BKW, die sich an vergleichbaren Unternehmen mit öffentlicher Mehrheitsbeteiligung orientiert. In die gleiche Richtung gingen die Vorstösse von David Stampfli (SP/Bern) sowie Anita Luginbühl (BDP/Krattigen). Erich Hess (SVP/Bern) verlangte gar eine Lohnobergrenze.

Die Kantonsregierung hatte die Entwicklung der Saläre der obersten BKW-Spitze bereits früher als problematisch bezeichnete. Sie verzichtete aber an der BKW-Generalversammlung darauf, den Vergütungsbericht abzulehnen. Dies, nachdem der BKW-Verwaltungsrat den Vergütungs- und Nominationsausschuss beauftragte, das heute gültige Entschädigungsmodell zu überprüfen.

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