Die Luzerner Regierung hat den Gesetzesentwurf für das E-Government-Projekt «Objekt.lu» in die Vernehmlassung gegeben.
Luzern
Die Luzerner Regierung schickt Gesetzesentwurf für innovatives E-Government-Projekt in die Vernehmlassung. - keystone

Die Luzerner Regierung hat einen Gesetzesentwurf für ihr E-Government-Projekt «Objekt.lu» in die Vernehmlassung gegeben. Über dieses können die Gemeinden und andere Akteure künftig Objektdaten zu Gebäuden und Grundstücken beziehen.

«Objekt.lu» sei eine gesamtheitliche Lösung für das Objektwesen, schrieb die Dienststelle Raum und Wirtschaft des Kantons am Dienstag in einer Mitteilung.

Der elektronische Datenaustausch werde vereinfacht, da die Nutzenden sich nicht mehr einzeln bei verschiedenen Systemen registrieren müssten. Ereignisse zu Objekte, beispielsweise wenn sie neu entstehen, sich verändern, neu geschätzt oder abgebrochen werden, müssen jeweils erfasst werden – sogenannte Objektdaten.

Vereinfachter Datenaustausch dank «Objekt.lu»

Laut Mitteilung sind die Bereiche Grundbuch, Steuern, Versicherung, Bau, Amtliche Vermessung, Statistik und Geoinformation am Objektwesen beteiligt. Gemäss Mitteilung verbleibt der eigentliche Datenbestand in den jeweiligen Bereichen. Der Datenaustausch zwischen den Bereichen werde über eine kantonale Datendrehscheibe geregelt.

Die Kosten für den Aufbau, den Betrieb, die Weiterentwicklung und den Unterhalt der Datendrehscheibe übernimmt der Kanton. Die Kosten für das Informationssystems sollen zwischen Kanton und Gemeinde aufgeteilt werden und betragen jährlich circa 200'000 Franken.

Die Vernehmlassung dauert bis 31. Oktober. Anschliessend wird die Botschaft überarbeitet und dem Parlament unterbreitet.

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