Kantone und Spitäler lehnen einheitliche Spitalfinanzierung ab

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat will eine schweizweit einheitlich geplante Spitalfinanzierung. Die Kantone und der Verband H+ sind gegen den Eingriff in die Preisgestaltung.

Spital Krankenhaus Symbolbild
Spital Krankenhaus Symbolbild - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will eine schweizweit einheitliche Planung für die Spitalfinanzierung.
  • Der Vorschlag kommt bei den Kantonen, beim Verband H+ und den Privatkliniken schlecht an.
  • Die Kantone würden dadurch stark eingeschränkt und Privatkliniken drohe der Konkurs.

Die Vernehmlassung des Bundesrates zur Revision der Spitalfinanzierung will schweizweit einheitliche Planungskriterien auf der Grundlage von Qualität und Wirtschaftlichkeit. In den Kantonen, beim Spitalverband H+ und den Privatkliniken regt sich Widerspruch.

Die Kantone wehrten sich gegen den massiven Eingriff des Bundes in die Preisgestaltung bei den stationären Spitaltarifen. Dies schreibt die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) in einer Stellungnahme zur Vernehmlassung des Bundesrates. Auch die detaillierten Kriterien für die Planung von Spitälern, Geburtshäusern und Pflegeheimen lehne man ab.

Kostenkriterium würde Spitalversorgung steuern

«Die beiden Vorschläge des Bundesrates greifen in unverhältnismässiger Weise in die kantonalen Kompetenzen ein», stellt die GDK fest. Nach den Vorschlägen des Bundesrates würde so die Spitalversorgung künftig nur noch über das Kriterium der Kosten gesteuert.

Verfassungswidriger Eingriff in kantonale Verantwortung

Ins gleiche Horn stösst der Spitalverband H+. Bei dem sind nach eigenen Angaben 220 private und öffentliche Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen angeschlossen. Die Verordnungsbestimmungen stellten einen massiven und verfassungswidrigen Eingriff in die kantonale Verantwortung dar.

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Isabelle Moret ist Präsidentin des Spitalverbandes H+. Hier spricht sie während einer Medienkonferenz in Bern. - Keystone

Für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochstehende Versorgung der Bevölkerung könne nicht mehr gesorgt werden. Sie schränkten zudem die Kompetenzen der Kantone in unzulässigem Masse ein, verhandelte Tarife zu prüfen, zu genehmigen und allenfalls festzusetzen.

Mit dem vorgesehenen Vergleichsmassstab (Benchmark) beim 25. Perzentil würden laut H+ jährlich den Spitälern 1,2 Milliarden Franken entzogen. Und nicht wie im erläuternden Bericht des Bundesrats behauptet, 200 bis 250 Millionen Franken. Dies schreibt H+.

Vorlage gefährdet Spitäler existentiell

Auch die Privatkliniken Schweiz (PKS) kommen auf einen Betrag von rund 1,2 Milliarden Franken. Dieser würde mit der Vorlage Jahr für Jahr in der Spitalfinanzierung fehlen. Spitäler mit relativ hohen Fixkosten würden mit der vorgesehenen Benchmark aus dem Markt gedrängt. Die Vorlage gefährde daher bis zu 120 Spitäler und Kliniken existenziell.

PRIVATKLINIK BELAIR
Ein Spitalzimmer. (Symbolbild) - keystone

Die Universitätsspitäler der Schweiz sehen in der Vorlage eine existenzielle Bedrohung für die universitäre Medizin. Sie seien am stärksten von den negativen Folgen betroffen. Sie lassen sich aufgrund von komplexen Patientenfällen nicht mit allen Spitälern vergleichen. Etwa nicht mit denen, die sich auf standardisierte Eingriffe an Patienten ohne Komplikationspotenzial konzentrierten.

Spitaldirektoren unterstützten die Verbände

Die Schweizerische Vereinigung der Spitaldirektorinnen und Spitaldirektoren teilt die Argumente der Verbände. Zusätzlich kritisiert sie, dass die Ermittlung des Benchmarks allein durch die Versicherer erfolgen soll. Das widerspreche dem Vertragsprimat zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern und sei damit gesetzeswidrig.

Die Änderungen dürfen laut der FMH nicht zum Ziel haben, Innovationen zu hemmen und die Mindeststandards nach unten zu nivellieren. Bei der Qualitätsstrategie müsse es tatsächlich um eine Verbesserung der Qualität und nicht um Kostendämpfung gehen.

Krankenkassenverbände sehen Vernehmlassung als zu starr

Auch die beiden Krankenkassenverbände Santésuisse und Curafutura begrüssen die Stossrichtung des Vernehmlassungsentwurfs und stimmen den Verordnungsbestimmungen grundsätzlich zu. Einzelne Verordnungsänderungen tendierten allerdings zu einer Überregulierung, stellt Santésuisse fest.

santésuisse
Das Logo von Santésuisse. (symbolbild) - keystone

Curafutura bezeichnet die vorgesehenen Mechanismen zur Tarifermittlung als viel zu starr. Eine Gefahr bestehe bei der Festlegung der maximalen Leistungsmengen durch die Kantone. Für die Versicherer sei die Erreichung der kantonal festgelegten Quoten nicht überprüfbar. Deshalb dürfe sich ein Kanton nicht einseitig von seiner Kosten-Übernahmepflicht befreien, wenn ein Spital Auflagen verletze.

Das fordert auch der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) im Namen der Krankenzusatzversicherer. Für den SVV bleibt mit der Vorlage der Ermessensspielraum der Kantone in sinnvollem Mass erhalten. Dies in Bezug auf die geografischen und demografischen Besonderheiten.

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