Ein Familienvater muss 18 Jahre ins Gefängnis. Er hat seine Kinder geschlagen und missbraucht.
Der Palais de Justice de l'Hermitage in Lausanne ist Sitz des Kantonsgerichts.
Der Palais de Justice de l'Hermitage in Lausanne ist Sitz des Kantonsgerichts. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kantonsgericht in Lausanne bestätigt die 18-jährige Haftstrafe für einen Vater.
  • Dieser gestand, seine acht Kinder misshandelt zu haben.
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Der Vater einer Waadtländer Grossfamilie, der seine acht Kinder elf Jahre lang geschlagen und missbraucht hat, muss für 18 Jahre hinter Gitter. Das Waadtländer Kantonsgericht hat seine Verurteilung am Montag bestätigt.

Der Vater war im März in Yverdon-les-Bains VD erstinstanzlich verurteilt worden. Er wurde wegen Inzest, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Pornografie, Körperverletzung und Verletzung von Erziehungspflichten schuldig gesprochen.

Geständnisse änderten nichts

Der 42-jährige Mann erhob Beschwerde gegen das Urteil. Die Berufungskammer des Kantonsgerichts bestätigte nun aber den Schuldspruch. Geständnisse, die der Mann ablegte, änderten an der erneuten Verurteilung nichts, trotz der Forderung der Verteidigung, das Gestandene zu untersuchen.

«Ich habe genug von alldem, ich mag nicht mehr kämpfen und habe keine Lust mehr, zu leben», sagte der Angeklagte selbst. Er ist wegen eines intellektuellen Rückstands seit seinem 20. Geburtstag IV-Rentner. Ob er die Wahrheit sage oder nicht, man glaube ihm nicht. Er ziehe es deshalb vor, «all das zu gestehen».

Ehefrau war Komplizin

Die gleichaltrige Ehefrau des Mannes war in erster Instanz zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden, wegen Komplizenschaft und weil auch sie die Kinder schwer geschlagen hatte. Sie hatte das Urteil akzeptiert.

Der Fall der Grossfamilie löste in der Westschweiz Empörung aus, auch weil die Kinder seit 1997 von der Waadtländer Jugendschutzbehörde begleitet wurden. Diese erkannte trotz Fremdplatzierungen und Begleitungen das Ausmass des Falls nicht.

Die Waadtländer Regierung kündigte nach der Eröffnung des erstinstanzlichen Urteils eine externe Untersuchung zur Rolle der Jugendschutzbehörde an. Nach dem diese gravierende Mängel festgestellt hatte, räumte der Leiter des Jugendschutzes den Posten.

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