Kantonsrat erklärt zwei Vorstösse für dringlich

Der St. Galler Kantonsrat erklärt die Revision des Universitätsgesetzes, ein Moratorium für E-Voting, die Prämienverbilligungen und Aussagen von Regierungsrat Fässler für dringlich.

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Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Der Kantonsrat hat am Dienstagmorgen über die Dringlichkeit von Vorstössen entschieden. Es geht darin um die Revision des Universitätsgesetzes, um ein Moratorium für E-Voting, um die Prämienverbilligungen sowie um Aussagen von Regierungsrat Fässler zum Verhüllungsverbot.

Nach den Diskussionen um hohe Spesenbezüge von HSG-Professoren und um die Kritik an der Nebenbeschäftigung des Rektors verlangen drei der vier Fraktionen des Kantonsrat (CVP-GLP, FDP, SP-Grüne) in einer Motion eine rasche Revision des Universitätsgesetzes.

Dabei sollten Fragen der Transparenz, der Finanzierung sowie der Aufsicht geklärt werden. Der Kantonsrat erklärte die Beantwortung dieser Motion für dringlich.

Moratorium für E-Voting

Berichte über mögliche Sicherheitslücken im E-Voting-System, das der Kanton St. Gallen einsetzt, führten zu einer weiteren Motion. Darin wird ein Moratorium für elektronische Abstimmungen verlangt. Der Kantonsrat lehnte die Dringlichkeit ab.

Die SP-Grüne-Fraktion verlangte in einer dringlichen Interpellation Auskünfte über die Wirkung der Prämienverbilligungen. Die Regierung sollte die Frage beantworten, wie viele Haushalte 2019 Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenkassenprämien haben. Auch hier wurde die Dringlichkeit abgelehnt.

In einer weiteren Interpellation wollte die SVP-Fraktion bis zum Ende der Session wissen, wie Aussagen von Regierungsrat Fredy Fässler (SP) nach der Abstimmung über das Verhüllungsverbot bewertet werden.

Der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements habe damals erklärt, dass das Gesetz nicht anwendbar sei und er sich keinen Anwendungsfall vorstellen könne. Damit zeige Fässler, dass er den Volkswillen nicht ernst nehme, heisst es im Vorstoss. Der Kantonsrat stimmte der Dringlichkeit zu

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