Kantonsregierungen regeln Modalitäten zu Kantonswechsel von Moutier
Am Dienstag haben die Regierungen der Kantone Bern und Jura in Moutier BE den Entwurf eines Konkordats vorgelegt. Dieser regelt die Modalitäten des Wechsels.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kantone Bern und Jura haben in Moutier BE den Entwurf des Konkordats vorgelegt.
- Dieses Dokument regelt die Modalitäten des Kantonswechsels.
Die Regierungen der Kantone Bern und Jura haben am Dienstag in Moutier BE den Entwurf eines Konkordats vorgelegt. Dieses Dokument regelt die Modalitäten des Kantonswechsel von Moutier in den Kanton Jura.
Die beiden Kantone teilten am Dienstag gemeinsam mit, sie hätten sich im Rahmen einer Dreiparteienkonferenz zu einem letzten Punkt einigen können. Dabei ging es um Zahlungen aus dem Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen.
Das Bundesgesetz, welches diese Zahlungen regelt, sehe keinen Ausgleich von Sondereffekten vor, steht im Communiqué. Zudem wirke der eidgenössische Finanzausgleich mit einer Verzögerung von sechs Jahren. Deshalb wurde vereinbart, dass der Kanton Bern über diese sechs Jahre insgesamt 76 Millionen Franken dem Kanton Jura als Ausgleich zahlt. Das Treffen fand unter der Ägide des Bundes statt.
Abstimmung im Herbst 2024
Der Konkordatsentwurf wird bei einigen besonders betroffenen Akteuren bis am 18. August 2023 in eine Konsultation gegeben. Dabei handelt es sich um je eine Kommission der beiden Kantonsparlamente, den Bernjurassischen Rat, die Gemeinde Moutier, die Kirchgemeinden der Landeskirchen und die Burgergemeinde Moutier.
Das Dokument wird anschliessend von den zwei Kantonsregierungen bereinigt und den jeweiligen Parlamenten überwiesen. Im Herbst 2024 sollen die Stimmbevölkerungen der beiden Kantone darüber befinden. Der Transfer der Stadt Moutier in den Kanton Jura ist für den 1. Januar 2026 geplant.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Moutier beschlossen in einer Volksabstimmung am 28. März 2021, in den Kanton Jura zu wechseln. Diese Abstimmung bedeute auch das Ende der Jurafrage, hiess es damals. Der Kanton Jura muss in dieser Hinsicht noch die Artikel 138 und 139 aus seiner Verfassung streichen. Diese besagen, dass der Kanton sein Territorium auf den Berner Jura ausweiten darf.