Karin Keller-Sutter kritisiert Entscheid Italiens zur Grenzöffnung
Das Wichtigste in Kürze
- Italien will ab 3. Juni die Grenzen für Ausländer wieder öffnen.
- Justizministerin Karin Keller-Sutter nehme diesen Entscheid Italiens zur Kenntnis.
- «Mir ist es wichtig, dass wir uns stark mit dem Kanton Tessin absprechen», erklärt sie.
Italien hat am Wochenende mit dem Entscheid der Regierung überrascht, die Einreise für Ausländerinnen und Ausländer ab 3. Juni wieder zu erlauben, sofern es die Situation rund um das Coronavirus erlaubt.
«Das ist ein einseitiger Entscheid Italiens, den ich zur Kenntnis nehme.» Dies sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter in der «Samstagsrundschau» von Radio SRF. Die Schengenstaaten seien nicht darüber informiert worden.
«Die Schweiz wird eigenständig entscheiden, ob sie zu diesem Zeitpunkt ebenfalls Personen aus Italien wieder einreisen lässt», sagte die Bundesrätin. «Wir hatten Kontakt mit Italien letzte Woche, da war noch keine Rede von dieser Öffnung.» Für sie sei klar, dass der Entscheid Italiens auch dem wirtschaftlichen Druck geschuldet sei, wegen des Tourismus.
Nach Italiens Entscheid: Absprache mit Tessin
Sie habe ohnehin in den nächsten Tagen ein Gespräch mit der zuständigen italienischen Innenministerin Luciana Lamorgese geplant. «Mir ist es auch wichtig, dass wir uns in dieser Frage stark mit dem Kanton Tessin absprechen», sagte Keller-Sutter. Der Kanton sei sehr stark von der Pandemie betroffen gewesen.
Sie bevorzuge ein koordiniertes Vorgehen mit allen Nachbarstaaten, sagte Keller-Sutter. Die Schweiz habe sich mit Deutschland, Österreich und Frankreich bereits auf eine Grenzöffnung am 15. Juni geeinigt.
Lockerungen mit Deutschland und Österreich
Für einige Menschen sind die Grenzen zwischen der Schweiz, Österreich und Deutschland seit Samstag um Mitternacht wieder offen. Wer die Familie, einen Partner oder eine Partnerin besuchen oder aber zu seiner Liegenschaft will, darf passieren. Die Lockerungen gelten nicht für die Übergänge nach Frankreich und Italien.
An den Grenzen mit Deutschland und Österreich finden allerdings weiterhin «risikobasierte» Kontrollen statt. Dies schrieb die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) am Samstag. Denn: Wer allein aus touristischen Gründen, zum Einkaufen oder zum Tanken in die Schweiz einreisen will, dem wird die Einreise verweigert.
Auch wer Eingekauftes einführen will und ausschliesslich als Einkaufstourist oder -touristin im Ausland gewesen ist, erhält weiterhin eine Busse. Einkaufen gelte nicht als ein triftiger Reisegrund, schrieb die EZV dazu.