Suva

Kein Geld für traumatisierten Krisenhelfer

Redaktion
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Zürich,

Nach mehreren Einsätzen in Krisengebieten ist ein Schweizer traumatisiert und kann nicht arbeiten. Die Suva unterstützt ihn nicht.

Bundesgericht
Das Bundesgericht stellt sich hinter die SUVA. - Screenshot SRF

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Suva weigert sich, einen traumatisierten Helfer finanziell zu unterstützen.
  • Vor Kantonsgericht bekam der Mann Recht, das Bundesgericht revidierte das Urteil.

Nur kurz nach dem Tsunami reiste ein junger Schweizer als Helfer 2005 nach Indonesien. Es war sein erster Einsatz als Logistiker für das Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe (SKH). Tausende Menschen sind bei der Katastrophe ums Leben gekommen.

«Der Verwesungsgestank war furchtbar. Und überall Armee-Bagger, die Massengräber aushoben», sagt der Mann dem SRFKassensturz». Die Bilder kann er nicht vergessen.

Zudem musste er bei einem sehr starken Erdbeben um sein Leben fürchten. «Auf dem Rückflug in die Schweiz weinte ich nur noch.»

Banda Aceh
Alleine in Banda Aceh sind 25'000 Menschen ums Leben gekommen. - Keystone

Traumatisiert kam er in die Schweiz zurück. Nach einer Therapie fühlte er sich wieder gesund. Zehn weitere Jahre machte er Einsätze als Logistiker. Er arbeitete in Syrien und im Nordirak.

Ein zweites Mal Todesangst

Vor sechs Jahren hatte er seinen letzten Einsatz. Während eines Erdbebens erlebt er ein weiteres Mal Todesangst. «Ich betete, dass das Haus nicht zusammenfällt. Mein erstes Trauma in Indonesien wurde wieder aufgebrochen.»

Daheim kämpft er weiter, leidet unter Atemnot. Zwei Jahre später die Diagnose: Posttraumatische Belastungsstörung.

Noch im Einsatz war er bei der Militärversicherung versichert. Diese zahlt allerdings seit drei Jahren nichts mehr.

Suva
Die Suva hat das Urteil vor Bundesgericht angefechtet. Und gewonnen. - Screenshot SRF

Im Auftrag des Bundes betreibt die Suva die Militärversicherung. Doch sie weigert sich im Fall des traumatisierten Mannes zu zahlen. Dabei hat ein Psychiater längst diagnostiziert, dass der Mann zumindest teilweise arbeitsunfähig ist.

Experte kann Urteil nicht nachvollziehen

Also zieht der Mann vor Gericht. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau gibt ihm recht. Die Suva zieht den Fall weiter.

Das Bundesgericht entscheidet Anfang 2021 zugunsten der Versicherung. Begründung: Der Mann habe zu heftig reagiert. Zudem habe er sich objektiv nie in Lebensgefahr befunden.

Gegenüber dem «Kassensturz» sagt Ueli Kieser, Professor für Sozialversicherungsrecht: «Es ist ärztlich bestätigt, dass die posttraumatische Belastungsstörung tatsächlich durch den SKH-Einsatz hervorgerufen wurde.» Er fände den Entscheid darum nicht korrekt. «Die Militärversicherung hat in diesem Fall zu streng entschieden.»

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