Keine Direktzahlungen für Weihnachtsbäume

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Stadt St. Gallen,

Tabakbauern erhalten Direktzahlungen, Landwirte mit Weihnachtsbaum-Kulturen hingegen nicht. Ein Bauer mit Tannen zog deshalb vors Bundesverwaltungsgericht.

Der Anbau von Tabak wird subventioniert – der von Weihnachtsbäumen nicht. Ein Landwirt fühlte sich benachteiligt und zog vor Gericht – vergeblich.
Der Anbau von Tabak wird subventioniert – der von Weihnachtsbäumen nicht. Ein Landwirt fühlte sich benachteiligt und zog vor Gericht – vergeblich. - swisstabac.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Tannenbauern werden auch zukünftig keine Direktzahlungen erhalten, entschied ein Gericht.
  • Ein Landwirt versuchte diesen Anspruch geltend zu machen.

Der Kampf des Tannen-Bauerns ebenfalls Direktzahlungen zu erhalten – wie etwa Tabak-Bauern – war vergeblich. Das Bundesverwaltungsgericht hält in einem am Montag publizierten Urteil fest, der betroffene Bauer könne mit seinem Vergleich zum Tabak keinen Vorteil für sich ableiten. Vielmehr zeige er mit seinen Argumenten auf, dass Tabakbauer ebenfalls nicht in den Genuss von Direktzahlungen kommen sollten.

Die Verordnung über die Direktzahlungen sieht explizit vor, dass Weihnachtsbaum-Kulturen zu keinen Direktzahlungen berechtigten. Dies geht aus dem aktuellen Entscheid hervor.

Subvention von Tabak politisch entschieden

Die ungleiche Behandlung der beiden Produkte Tabak und Weihnachtsbaum verstosse nicht gegen übergeordnetes Recht, schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Zudem sei der Entschluss, Tabak zu subventionieren, von der Politik gefällt worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil B-6457/2016 vom 11.07.2018)

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