Keine Ehrverletzungsdelikte an Tessiner Kantonsgericht nachweisbar
Das Tessiner Kantonsstrafgericht hat eine Untersuchung eingestellt – es gibt keine Beweise für Ehrverletzungsdelikte.
Am Tessiner Kantonsstrafgericht sind keine Ehrverletzungsdelikte nachweisbar. Der für die Untersuchung einer Anzeige an dem Gericht eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt stellt das Verfahren ein.
Die Voraussetzungen für die vermuteten Ehrverletzungsdelikte seien nicht gegeben, teilte am Mittwoch die Tessiner Kantonsregierung mit. Der ausserordentliche Staatsanwalt aus dem Kanton Graubünden war Mitte August von der Tessiner Regierung eingesetzt worden.
Grund für die Einsetzung war eine Anzeige von zwei Richtern des kantonalen Strafgerichts gegen drei andere ordentliche Richter wegen mutmasslichen Ehrverletzungsdelikten.
Bereits Anfang September war der ausserordentliche Staatsanwalt nach Prüfung der Akten zum Schluss gekommen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen weiteren Straftatbestand – jenen der Pornografie – nicht gegeben seien. Dieser Straftatbestand hatte nur einen der drei beschuldigten Richter betroffen.
Gerichtspräsident unter Verdacht
Laut Tessiner Medienberichten handelt es sich beim betreffenden Richter um den Gerichtspräsidenten Mauro Ermani. Dieser soll eine Sekretärin sexuell belästigt haben. Konkret habe Ermani der Frau via Whatsapp ein schlüpfriges Bild geschickt, hiess es. Ermanis Anwalt war für eine Stellungnahme nach Abschluss der Untersuchung am Mittwoch zunächst nicht erreichbar.
Die Anzeige der beiden Richter und die darauffolgende Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts sorgten im Tessin für einigen Wirbel. Linke Parteien forderten eine Suspendierung oder einen Rücktritt von Ermani.